Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben
§ 7 Anhörung des Antragstellers
Der Antragsteller kann persönlich angehört werden. Er kann zu der Anhörung mit einem Beistand erscheinen. Das vom Beistand Vorgetragene gilt als von dem Antragsteller vorgetragen, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
interne Verweise§ 9 EinigungsStVV Kosten ... jeden durch Beschluss entschiedenen Fall. Die notwendigen Auslagen des Antragstellers nach § 7 sind von der Agentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaft zu erstatten, bei der die ...
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