Anlage 4 (zu § 23) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriekeramiker Verfahrenstechnik/zur Industriekeramikerin Verfahrenstechnik
(siehe BGBl. I 2005 S. 1541ff)
interne Verweise§ 23 KerIndAusbV Ausbildungsrahmenplan ... Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in der Anlage 4 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 26 KerIndAusbV Zwischenprüfung ... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 4 für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
§ 27 KerIndAusbV Abschlussprüfung ... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 4 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
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