§ 3 - Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV)

V. v. 23.10.1995 BGBl. I S. 1466; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 750-15-11 Bergbau
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§ 3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 21 Vorschriften zitiert

(1) 1Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß als Maßnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 ein Dokument über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument) nach Maßgabe der Sätze 3 und 5 vor Aufnahme der Arbeit erstellt wird. 2Zur Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments können auch andere im Betrieb vorhandene Unterlagen verwendet werden. 3In dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument hat der Unternehmer darzulegen, daß unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Umstände und der Beurteilung der Arbeitsbedingungen die jeweils erforderlichen Maßnahmen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen, rechtzeitig getroffen werden. 4Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muß im Betrieb verfügbar sein. 5Aus ihm muß mindestens hervorgehen, daß

1.
die Gefährdungen, denen Beschäftigte, auch besonders gefährdete Beschäftigtengruppen, an den jeweiligen Arbeitsstätten ausgesetzt sind, ermittelt und einer Beurteilung unterzogen worden sind und zu welchen Ergebnissen die Beurteilung von Gefährdungen geführt hat;

2.
angemessene Maßnahmen in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen werden;

3.
die Arbeitsstätten und die Ausrüstung sicher gestaltet, betrieben und instandgehalten werden;

4.
die Beschäftigten in geeigneter Weise über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie die Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung an den jeweiligen Arbeitsstätten unterrichtet werden.

(2) Bei der Beurteilung der Gefährdungen nach Absatz 1 Satz 5 Nr. 1 sind vor allem solche zu berücksichtigen, die sich ergeben können durch

1.
die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,

2.
die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Maschinen, Geräten und Anlagen, ferner von Arbeitsstoffen, sowie den Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen,

3.
den Stand der Kenntnisse, den Umfang der Erfahrungen und die körperliche Eignung der Beschäftigten.

(3) Der Unternehmer hat das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach Absatz 1 Satz 1 in dem jeweils erforderlichen Umfang zu überarbeiten, sobald

1.
in den Arbeitsstätten wichtige Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen vorgenommen werden oder

2.
dies erforderlich ist, um eine Wiederholung von nach § 74 Abs. 3 des Bundesberggesetzes anzuzeigenden Betriebsereignissen zu vermeiden.

(4) Das Ergebnis der regelmäßigen Prüfung nach § 2 Abs. 2 ist bei den auf der Grundlage des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments getroffenen Maßnahmen schriftlich festzuhalten.


Text in der Fassung des Artikels 4 Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels V. v. 3. August 2016 BGBl. I S. 1866 m.W.v. 5. August 2016

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Frühere Fassungen von § 3 ABBergV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.08.2016Artikel 4 Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
vom 03.08.2016 BGBl. I S. 1866

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 ABBergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ABBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ABBergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ABBergV Sachliche und räumliche Anwendung (vom 24.10.2017)
... sowie im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer. Die §§ 2 bis 22 und 23 sind auch für Anlagen zur Lagerung, Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver ...
§ 6 ABBergV Unterrichtung, Unterweisung, Anhörung
... Der Unternehmer hat entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 festzulegen, in welchen Fällen die Unterweisung in angemessenen ... zu für sie wichtigen Festlegungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach § 3 sowie zu Fragen der Unterrichtung und Unterweisung nach den Absätzen 1 und ...
§ 9 ABBergV Arbeitsfreigabe
... Unternehmer hat entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 dafür zu sorgen, daß 1. gefährliche ...
§ 13 ABBergV Arbeitsstätten zur Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen einschließlich der Aufbereitung, Untergrundspeicherung, Wiedernutzbarmachung (vom 05.08.2016)
... und Anlagen, die nach dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 für die Sicherheit bedeutsam sind, müssen im Notfall von geeigneten ... Nach Maßgabe des Ergebnisses der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 müssen belegte Arbeitsstätten über folgende ... sind. (6) Soweit es nach dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 erforderlich ist, sind Sammelpunkte in gesicherter Lage einzurichten, die ...
§ 15 ABBergV Untertägige Arbeitsstätten
... Dürfen in ihnen nach dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 Hydraulikflüssigkeiten verwendet werden, die nicht den in Satz 2 ... es sei denn, daß nach dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 der Staub keines der erschlossenen Flöze eine Explosion weiterzuleiten ...
§ 16 ABBergV Bewetterung untertägiger Arbeitsstätten
... Überwachung sind entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 festzulegen. (6) Ein Bewetterungsplan mit den wesentlichen ...
§ 17 ABBergV Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
... Arbeit benutzt werden, entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 unter Berücksichtigung der vorgesehenen Arbeit oder des vorgesehenen ... letzten Prüfung beizufügen. (4) Ist es nicht möglich, den nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 ermittelten Gefährdungen allein durch geeignete Arbeitsmittel zu ...
§ 18 ABBergV Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (vom 24.10.2017)
... bereitgestellt und benutzt werden, wenn die Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 ergeben hat, daß Gefahren für die Beschäftigten durch andere Maßnahmen nicht ...
§ 19 ABBergV Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung
... unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 gekennzeichnet werden, sofern die Risiken und Gefahren nicht durch allgemeine ...
§ 24 ABBergV Ordnungswidrigkeiten (vom 06.08.2016)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, daß ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument ... ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument erstellt wird, 2. entgegen § 3 Abs. 3 das dort genannte Dokument nicht oder nicht rechtzeitig überarbeitet, 3. ...
Anhang 1 ABBergV (zu den §§ 11 und 12) Gemeinsame Anforderungen für Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1
...  1.1.2 Nach Maßgabe des Ergebnisses der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 sind Überwachungseinrichtungen zur automatischen und kontinuierlichen ... hat der Unternehmer entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 geeignete Vorkehrungen zu treffen, um 1.2.1.1 das Entstehen und ... hat der Unternehmer entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 geeignete Maßnahmen vorzusehen, damit keine Gefahr für die ... Unternehmer nach Maßgabe des Ergebnisses der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 geeignete Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz gegen den Ausbruch und die ...
Anhang 3 ABBergV (zu § 13) Zusätzliche Anforderungen für Arbeitsstätten nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer (vom 05.08.2016)
... Als zusätzliche Anforderungen an das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach § 3 Abs. 1 Satz 1 gelten: 1.1.1 Die besonderen Gefahrenquellen, die an der ... nach Maßgabe des Ergebnisses der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 Melde- und Schutzsysteme für Brände sowie Brandbekämpfungs- und ... zu versehen, wenn dies nach dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 erforderlich ist. 2.8 Die Liste mit den Namen der jedem sicheren ... zur Flucht nach Maßgabe des Ergebnisses der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 erhalten. Die in Betracht kommenden Überlebenstechniken sind ihnen zu ... von Bränden entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung von Gefährdungen nach § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 bieten; 4.2.2 mit Lüftung, Heizung und Beleuchtung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Offshore-Bergverordnung (OffshoreBergV)
Artikel 1 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 19 OffshoreBergV Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
... Der Unternehmer hat das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach § 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung zu erstellen und für sämtliche Beschäftigten ... Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument hat ergänzend zu den Anforderungen nach § 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung Folgendes zu enthalten: 1. die Angabe der ... zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. § 3 Absatz 1 Satz 2 der Allgemeinen Bundesbergverordnung ist ...
§ 22 OffshoreBergV Unterkünfte, sanitäre Einrichtungen
... von Rauch und Gas nach Maßgabe der Ergebnisse der Beurteilung von Gefahren nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und nach § 19 Absatz 2 Satz 1 ...
§ 26 OffshoreBergV Brand-, Explosions- und Gasschutz
... der Maßnahmen und Vorkehrungen sind die Ergebnisse der Beurteilung von Gefahren nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und nach § 19 Absatz 2 Satz 1 ...
§ 27 OffshoreBergV Ablegestationen und Sammelpunkte
... Notdienststellen zu versehen, wenn dies nach dem Ergebnis der Beurteilung von Gefahren nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung oder nach § 19 Absatz 2 Satz 1 ...
§ 48 OffshoreBergV Interner Notfalleinsatzplan
... ernste Gefahren vorgenommen wird, und das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach § 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und nach § 19 zu berücksichtigen. Der ...
§ 58 OffshoreBergV Notfallübungen
... Rettung und zur Flucht nach Maßgabe der Ergebnisse der Beurteilung von Gefahren nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und nach § 19 Absatz 2 Satz 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866
Artikel 4 OffshoreBergRÄndV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „, ...

Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 4 GesSchBÄndV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
...  1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt: „Die §§ 2 bis 22 und 23 sind auch für Anlagen zur Lagerung, Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver ... Fassung" ersetzt. 3. In § 20 Satz 2 wird die Angabe „§§ 2 und 3 " durch die Angabe „§§ 2 bis 6" ersetzt. 4. § 22c Absatz ... 20 Satz 2 wird die Angabe „§§ 2 und 3" durch die Angabe „§§ 2 bis 6" ersetzt. 4. § 22c Absatz 4 wird wie folgt gefasst:  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2002 BGBl. I S. 3777; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 03.02.2015 BGBl. I S. 49
§ 15 BetrSichV Wiederkehrende Prüfungen (vom 29.12.2009)
... im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne von § 3 dieser Verordnung oder § 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung bereits erfolgt ist. § 14 Abs. 3 Satz 1 bis 3 findet ...


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