(1a) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 haben die Beauftragten des Bundesamtes bei Gefahr im Verzuge das Recht zur Anordnung von Sicherheitsleistungen nach §
46 Abs. 1 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit §
132 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 2 der
Strafprozessordnung.
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Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums
G. v. 25.11.2012 BGBl. II S. 1381
G. v. 06.11.2008 BGBl. I S. 2162, 2983