Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 2 SigV vom 15.08.2013

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 BGebGEG am 15. August 2013 und Änderungshistorie der SigV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 2 SigV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2013 geltenden Fassung
Anlage 2 SigV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 136 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 12) Kosten


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 12) Gebühren


vorherige Änderung nächste Änderung

Kosten für Amtshandlungen nach § 22 Abs. 1 des Signaturgesetzes

1.1 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro



Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 22 Absatz 1 des Signaturgesetzes

1.1 Gebühren nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

(Textabschnitt unverändert)

1 | Prüfung und Erteilung einer Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signa-
turgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

2 | Ablehnung eines Antrages auf Akkreditierung nach § 15 Abs. 4 des
Signaturgesetzes oder Rücknahme oder Widerruf einer Akkreditierung
nach § 15 Abs. 5 des Signaturgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

3 | Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs im
Rahmen des Verfahrens nach § 15 Abs. 1 bis 6 des Signaturgesetzes | 2.500

4 | Überprüfung von Prüfberichten und Bestätigungen nach § 15 Abs. 2
des Signaturgesetzes | 3.500

5 | Maßnahmen im Falle des Widerrufs oder der Rücknahme einer Akkre-
ditierung oder im Falle der Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten
Zertifizierungsdiensteanbieters nach § 15 Abs. 6 des Signaturgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

6 | Prüfungen und andere Maßnahmen nach § 19 des Signaturgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

vorherige Änderung nächste Änderung


1.2 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro




1.2 Gebühren nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

7 | Ausstellung eines qualifizierten Zertifikates sowie dessen Sperrung nach
§ 16 Abs. 1 des Signaturgesetzes | 500

8 | Ausstellung einer Bescheinigung nach § 16 Abs. 3 des Signaturgesetzes | 500

vorherige Änderung nächste Änderung


1.3 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro




1.3 Gebühren nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

| Erteilung einer Anerkennung als Bestätigungsstelle oder Prüf- und
Bestätigungsstelle nach § 18 Abs. 1 des Signaturgesetzes nach |

9 | a) § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes | 2.500

10 | b) § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes | 2.500

11 | c) § 17 Abs. 3 des Signaturgesetzes | 1.000

| Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung oder Rücknahme oder
Widerruf einer Anerkennung für Tätigkeiten nach |

12 | a) § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes | 2.500

13 | b) § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes | 2.500

14 | c) § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes | 1.000

15 | Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs im
Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 1 des Signaturgesetzes | 1.000

vorherige Änderung nächste Änderung


1.4 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro




1.4 Gebühren nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

16 | Bearbeitung einer Anzeige nach § 4 Abs. 2 und 3 des Signaturgesetzes
und erstmalige Überprüfung der Einhaltung des Signaturgesetzes und
dieser Verordnung nach § 19 des Signaturgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

17 | Stichprobenartige Prüfungen im Rahmen der Aufsicht nach § 19 Abs. 1
des Signaturgesetzes im Falle der Feststellung eines Verstoßes gegen
die für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes maßgeblichen Vor-
schriften des Signaturgesetzes oder dieser Verordnung | Gebühr nach
Zeitaufwand

18 | Anlassbezogene Prüfungen und andere Maßnahmen nach § 19 Abs. 1
des Signaturgesetzes im Falle eines Verstoßes gegen die für den
Betrieb eines Zertifizierungsdienstes maßgeblichen Vorschriften des
Signaturgesetzes oder dieser Verordnung | Gebühr nach
Zeitaufwand

vorherige Änderung nächste Änderung


1.5 Kosten nach § 23 Abs. 1 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro




1.5 Gebühren nach § 23 Abs. 1 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

19 | Bearbeitung einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 dieser Verordnung
einschließlich der Aufnahme in das Zertifikatsverzeichnis nach § 18
Abs. 1 Satz 4 dieser Verordnung | Gebühr nach
Zeitaufwand


2. Stundensätze und Km-Pauschale für Kfz-Einsatz

vorherige Änderung

Kosten-
nummer | Stundensatz/Km-Pauschale | Euro



Gebühren-
nummer | Stundensatz/Km-Pauschale | Euro

20 | Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 125

21 | Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 95

22 | Beamte des mittleren Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 69

23 | Kraftfahrzeugeinsatz | 0,70
Euro/km