Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der MMilchBV am 22.12.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 22. Dezember 2011 durch Artikel 24 der BMELVAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der MMilchBV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

MMilchBV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.12.2011 geltenden Fassung
MMilchBV n.F. (neue Fassung)
in der am 22.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 24 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 05.06.2015) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich

(Text neue Fassung)

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich

1. der Gewährung von Beihilfen für

a) Magermilch, konzentrierte Magermilch und Buttermilch (Magermilch) für Futterzwecke,

b) Magermilchpulver und Buttermilchpulver (Magermilchpulver) für Futterzwecke,

c) zu Mischfutter verarbeitete Magermilch,

d) Magermilchpulver, das im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates denaturiert oder zu Mischfutter verarbeitet wird;

2. der Wiedereinziehung der Beihilfen für Magermilchpulver für Futterzwecke und für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch bei der Ausfuhr nach dritten Ländern.