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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit Beständen an Erdöl, Halbfertig- und Erdölerzeugnissen, die in den Niederlanden lagern

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EÖlBNLDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EÖlBNLDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EÖlBNLDV
... Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen (Gesetz) kann mit den in § 2 dieser Verordnung bezeichneten Beständen an bevorratungspflichtigen Erdölerzeugnissen ...
§ 3 EÖlBNLDV
... Verpflichtungserklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b muß folgende Angaben enthalten: 1. Art und ...
§ 4 EÖlBNLDV
... ein Verzeichnis beizufügen, das jeweils aufgegliedert in die Bestandsgruppen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 4 Buchstaben a und b folgende Angaben enthält: a)  ... sind gesondert aufzuführen. (2) Den Meldungen über Bestände nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ist außerdem eine Ablichtung der Anzeigen des niederländischen ... eine Ablichtung der Anzeigen des niederländischen Unternehmers gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 beizufügen. (3) Den Meldungen über Bestände nach § 2 ... 2 Abs. 1 Nr. 2 beizufügen. (3) Den Meldungen über Bestände nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ist eine Ablichtung der Zustimmungserklärung des niederländischen ... des niederländischen Wirtschaftsministers, den Meldungen über Bestände nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b außerdem eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung ... beizufügen. (4) Den Meldungen über Bestände nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4, die bei niederländischen Unternehmern lagern, denen nach ... Unternehmern lagern, denen nach niederländischem Recht eine Vorratspflicht obliegt (§ 2 Abs. 2), ist eine Erklärung des niederländischen Unternehmers beizufügen, aus der ... Unternehmers beizufügen, aus der hervorgeht, daß die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 in dem Zeitraum vorgelegen haben, für den die Meldungen abgegeben ...