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Anlage 1 - Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV k.a.Abk.)

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 und 2) Abschlusszeugnisse



Abschnitt A

Landwirt/Landwirtin,

Forstwirt/Forstwirtin,

Gärtner/Gärtnerin,

Winzer/Winzerin,

Pflanzenschutzlaborant/Pflanzenschutzlaborantin,

Landwirtschaftlicher Laborant/Landwirtschaftliche Laborantin,

Landwirtschaftlich-technischer Assistent/Landwirtschaftlich-technische Assistentin,

Fachkraft Agrarservice nach der Verordnung über Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Fachkraft Agrarservice vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1444) und nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157),

Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin vom 15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1638).


Abschnitt B

Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Landtechnik,

Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin nach der Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin vom 18. Februar 1997 (BGBl. I S. 275).


Abschnitt C

Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau.


Abschnitt D

Drogist/Drogistin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin vom 30. Juni 1992 (BGBl. I S. 1197),

Florist/Floristin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin vom 28. Februar 1997 (BGBl. I S. 396),

Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vom 3. März 1993 (BGBl. I S. 292).





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.07.2010Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
vom 02.07.2010 BGBl. I S. 872

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PflSchSachkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchSachkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PflSchSachkV Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (vom 13.07.2010)
... 1 ist ein Zeugnis über 1. eine bestandene Abschlussprüfung in den in Anlage 1 Abschnitt A aufgeführten Berufen, 2. eine bestandene Fortbildungs- oder ... 2. eine bestandene Fortbildungs- oder Umschulungsprüfung in den in Anlage 1 Abschnitt B aufgeführten Berufen, 3. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ... 3. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium in den in Anlage 1 Abschnitt C aufgeführten Bereichen. (3) Die zuständige Behörde stellt ...
§ 3 PflSchSachkV Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung (vom 13.07.2010)
...  3. eines Zeugnisses über eine bestandene Abschlussprüfung in den in Anlage 1 Abschnitt D aufgeführten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 02.07.2010 BGBl. I S. 872
Artikel 1 2. PflSchSachkVÄndV
... Choice) erfolgen." 4. § 3 Absatz 3 wird aufgehoben. 5. In Anlage 1 Abschnitt A wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und es werden folgende ...