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§ 3 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 20.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 95
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 703-5 Kartellrecht
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§ 3 Mittelstandskartelle



Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1, wenn

1.
dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und

2.
die Vereinbarung oder der Beschluss dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern.





 

Frühere Fassungen von § 3 GWB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2013Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1738

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 GWB Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen (vom 19.01.2021)
... Vereinigungen von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Sinne der §§ 2, 3 und 28 Absatz 1, § 30 Absatz 2a, 2b und § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4. ...
§ 21 GWB Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (vom 09.06.2017)
... nicht zwingen, 1. einer Vereinbarung oder einem Beschluss im Sinne der §§ 2, 3 , 28 Absatz 1 oder § 30 Absatz 2a oder Absatz 2b beizutreten oder 2. sich mit ...
§ 26 GWB Anerkennung (vom 09.06.2017)
... gegen das Verbot des § 1 verstößt und nicht nach den §§ 2 und 3 freigestellt ist oder andere Bestimmungen dieses Gesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 28
§ 69 SGB V Anwendungsbereich (vom 19.01.2021)
... Rechtsbeziehungen Rechte Dritter betroffen sind. (2) Die §§ 1 bis 3 Absatz 1 , die §§ 19 bis 21, 32 bis 34a, 48 bis 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 6 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 8. GWB-ÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt. 3. In § 3 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und wird Absatz 2 aufgehoben. 4. ... Vereinigungen von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Sinne der §§ 2, 3 und 28 Absatz 1, § 30 Absatz 2a und § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4. Absatz 1 in ...

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMNOG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 9. § 69 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 1, 2, 3 Absatz 1, §§ 19, 20, 21, 32 bis 34a, 48 bis 80, 81 Absatz 2 Nummer 1, 2a und 6, Absatz 3 ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 7 EnWRÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... 47e Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „ § 3 Nummer 21" durch die Angabe „§ 3 Nummer 55" ersetzt. b) In Nummer ... a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 21" durch die Angabe „ § 3 Nummer 55" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer ... Angabe „§ 3 Nummer 55" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „ § 3 Nummer 18" durch die Angabe „§ 3 Nummer 39" ersetzt, c) In Nummer ... b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 18" durch die Angabe „ § 3 Nummer 39" ersetzt, c) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 3 Nummer ... Angabe „§ 3 Nummer 39" ersetzt, c) In Nummer 3 wird die Angabe „ § 3 Nummer 15" durch die Angabe „§ 3 Nummer 32" ersetzt. d) In Nummer ... c) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 3 Nummer 15" durch die Angabe „ § 3 Nummer 32" ersetzt. d) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 3 Nummer ... Angabe „§ 3 Nummer 32" ersetzt. d) In Nummer 4 wird die Angabe „ § 3 Nummer 24" durch die Angabe „§ 3 Nummer 64" und die Angabe „§ 3 ... d) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 3 Nummer 24" durch die Angabe „ § 3 Nummer 64" und die Angabe „§ 3 Nummer 22" durch die Angabe „§ 3 ... 3 Nummer 24" durch die Angabe „§ 3 Nummer 64" und die Angabe „ § 3 Nummer 22" durch die Angabe „§ 3 Nummer 57" ersetzt. 2. § 47g ... 3 Nummer 64" und die Angabe „§ 3 Nummer 22" durch die Angabe „ § 3 Nummer 57" ersetzt. 2. § 47g wird wie folgt geändert: a) In ... folgt geändert: a) In Absatz 5 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „ § 3 Nummer 10" durch die Angabe „§ 3 Nummer 16" ersetzt. b) In Absatz ... wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „§ 3 Nummer 10" durch die Angabe „ § 3 Nummer 16" ersetzt. b) In Absatz 8 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer ... „§ 3 Nummer 16" ersetzt. b) In Absatz 8 Satz 1 wird die Angabe „ § 3 Nummer 21" durch die Angabe „§ 3 Nummer 55" ersetzt. c) Absatz 9 ... b) In Absatz 8 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 21" durch die Angabe „ § 3 Nummer 55" ersetzt. c) Absatz 9 wird wie folgt geändert: aa) In ... 9 wird wie folgt geändert: aa) In der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 3 Nummer 21" durch die Angabe „§ 3 Nummer 55" ersetzt. bb) In ... In der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 21" durch die Angabe „ § 3 Nummer 55" ersetzt. bb) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 3 Nummer ... „§ 3 Nummer 55" ersetzt. bb) In Nummer 5 wird die Angabe „ § 3 Nummer 15a" durch die Angabe „§ 3 Nummer 33" ersetzt. d) In ... bb) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 3 Nummer 15a" durch die Angabe „ § 3 Nummer 33" ersetzt. d) In Absatz 10 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe ... 33" ersetzt. d) In Absatz 10 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „ § 3 Nummer 5" durch die Angabe „§ 3 Nummer 11" ersetzt. e) In Absatz ... wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „§ 3 Nummer 5" durch die Angabe „ § 3 Nummer 11" ersetzt. e) In Absatz 11 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe ... 11" ersetzt. e) In Absatz 11 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „ § 3 Nummer 26a" durch die Angabe „§ 3 Nummer 72" ersetzt. 3. In § ... in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „§ 3 Nummer 26a" durch die Angabe „ § 3 Nummer 72" ersetzt. 3. In § 47i Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und in Absatz 2 wird ... 3. In § 47i Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und in Absatz 2 wird jeweils die Angabe „ § 3 Nummer 15a" durch die Angabe „§ 3 Nummer 33" ... 2 und in Absatz 2 wird jeweils die Angabe „§ 3 Nummer 15a" durch die Angabe „ § 3 Nummer 33" ...

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 7 GWBDigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 1. § 69 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 3 Absatz 1 , die §§ 19 bis 21, 32 bis 34a, 48 bis 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 6 ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Vereinbarungen § 2 Freigestellte Vereinbarungen § 3 Mittelstandskartelle §§ 4 bis 17 (weggefallen) Kapitel 2 ... „1. einer Vereinbarung oder einem Beschluss im Sinne der §§ 2, 3 , 28 Absatz 1 oder § 30 Absatz 2a oder Absatz 2b beizutreten oder". 7. Vor ...