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Synopse aller Änderungen des GWB am 30.07.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. Juli 2016 durch Artikel 2 des StroMaG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GWB.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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GWB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.07.2016 geltenden Fassung | GWB n.F. (neue Fassung) in der am 30.07.2016 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erster Teil Wettbewerbsbeschränkungen Erster Abschnitt Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen § 2 Freigestellte Vereinbarungen § 3 Mittelstandskartelle §§ 4 bis 17 (weggefallen) Zweiter Abschnitt Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten § 18 Marktbeherrschung § 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen § 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht § 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens Dritter Abschnitt Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts § 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union § 23 (weggefallen) Vierter Abschnitt Wettbewerbsregeln § 24 Begriff, Antrag auf Anerkennung § 25 Stellungnahme Dritter § 26 Anerkennung § 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen Fünfter Abschnitt Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche § 28 Landwirtschaft § 29 Energiewirtschaft § 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften § 31 Verträge der Wasserwirtschaft § 31a Wasserwirtschaft, Meldepflicht § 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen Sechster Abschnitt Befugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen § 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen § 32a Einstweilige Maßnahmen § 32b Verpflichtungszusagen § 32c Kein Anlass zum Tätigwerden § 32d Entzug der Freistellung § 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen § 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht § 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde § 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände Siebenter Abschnitt Zusammenschlusskontrolle § 35 Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle § 36 Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen § 37 Zusammenschluss § 38 Berechnung der Umsatzerlöse und der Marktanteile § 39 Anmelde- und Anzeigepflicht § 40 Verfahren der Zusammenschlusskontrolle § 41 Vollzugsverbot, Entflechtung § 42 Ministererlaubnis § 43 Bekanntmachungen Achter Abschnitt Monopolkommission § 44 Aufgaben § 45 Mitglieder § 46 Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder § 47 Übermittlung statistischer Daten Neunter Abschnitt Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe I. Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas § 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation § 47b Aufgaben § 47c Datenverwendung § 47d Befugnisse § 47e Mitteilungspflichten § 47f Verordnungsermächtigung § 47g Festlegungsbereiche § 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen § 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen § 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz II. Markttransparenzstelle für Kraftstoffe § 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe III. Evaluierung § 47l Evaluierung der Markttransparenzstellen Zweiter Teil Kartellbehörden Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 48 Zuständigkeit § 49 Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde § 50 Vollzug des europäischen Rechts § 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden § 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden § 50c Behördenzusammenarbeit Zweiter Abschnitt Bundeskartellamt § 51 Sitz, Organisation § 52 Veröffentlichung allgemeiner Weisungen | |
(Text alte Fassung) § 53 Tätigkeitsbericht | (Text neue Fassung) § 53 Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte |
Dritter Teil Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Erster Abschnitt Verwaltungssachen I. Verfahren vor den Kartellbehörden § 54 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte § 55 Vorabentscheidung über Zuständigkeit § 56 Anhörung, mündliche Verhandlung § 57 Ermittlungen, Beweiserhebung § 58 Beschlagnahme § 59 Auskunftsverlangen § 60 Einstweilige Anordnungen § 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung § 62 Bekanntmachung von Verfügungen II. Beschwerde § 63 Zulässigkeit, Zuständigkeit § 64 Aufschiebende Wirkung § 65 Anordnung der sofortigen Vollziehung § 66 Frist und Form § 67 Beteiligte am Beschwerdeverfahren § 68 Anwaltszwang § 69 Mündliche Verhandlung § 70 Untersuchungsgrundsatz § 71 Beschwerdeentscheidung § 71a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 72 Akteneinsicht § 73 Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO III. Rechtsbeschwerde § 74 Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe § 75 Nichtzulassungsbeschwerde § 76 Beschwerdeberechtigte, Form und Frist IV. Gemeinsame Bestimmungen § 77 Beteiligtenfähigkeit § 78 Kostentragung und -festsetzung § 78a Elektronische Dokumentenübermittlung § 79 Rechtsverordnungen § 80 Gebührenpflichtige Handlungen Zweiter Abschnitt Bußgeldverfahren § 81 Bußgeldvorschriften § 81a Auskunftspflichten § 82 Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung § 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren § 83 Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren § 84 Rechtsbeschwerde zum BGH § 85 Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid § 86 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung Dritter Abschnitt Vollstreckung § 86a Vollstreckung Vierter Abschnitt Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten § 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte § 88 Klageverbindung § 89 Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke § 89a Streitwertanpassung Fünfter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen § 90 Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden § 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden § 91 Kartellsenat beim OLG § 92 Zuständigkeit eines OLG oder des ObLG für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen § 93 Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde § 94 Kartellsenat beim BGH § 95 Ausschließliche Zuständigkeit § 96 (weggefallen) Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen Kapitel 1 Vergabeverfahren Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich § 97 Grundsätze der Vergabe § 98 Auftraggeber § 99 Öffentliche Auftraggeber § 100 Sektorenauftraggeber § 101 Konzessionsgeber § 102 Sektorentätigkeiten § 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe § 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge § 105 Konzessionen § 106 Schwellenwerte § 107 Allgemeine Ausnahmen § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit § 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln § 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben § 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen § 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen § 113 Verordnungsermächtigung § 114 Monitoring und Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich § 115 Anwendungsbereich § 116 Besondere Ausnahmen § 117 Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen § 118 Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge Unterabschnitt 2 Vergabeverfahren und Auftragsausführung § 119 Verfahrensarten § 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren § 121 Leistungsbeschreibung § 122 Eignung § 123 Zwingende Ausschlussgründe § 124 Fakultative Ausschlussgründe § 125 Selbstreinigung § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse § 127 Zuschlag § 128 Auftragsausführung § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen § 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit § 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen § 134 Informations- und Wartepflicht § 135 Unwirksamkeit Abschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen Unterabschnitt 1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber § 136 Anwendungsbereich § 137 Besondere Ausnahmen § 138 Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen § 139 Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen § 140 Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten § 141 Verfahrensarten § 142 Sonstige anwendbare Vorschriften § 143 Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz Unterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen § 144 Anwendungsbereich § 145 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen § 146 Verfahrensarten § 147 Sonstige anwendbare Vorschriften Unterabschnitt 3 Vergabe von Konzessionen § 148 Anwendungsbereich § 149 Besondere Ausnahmen § 150 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit § 151 Verfahren § 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 154 Sonstige anwendbare Vorschriften Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren Abschnitt 1 Nachprüfungsbehörden § 155 Grundsatz § 156 Vergabekammern § 157 Besetzung, Unabhängigkeit § 158 Einrichtung, Organisation § 159 Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern Abschnitt 2 Verfahren vor der Vergabekammer § 160 Einleitung, Antrag § 161 Form, Inhalt § 162 Verfahrensbeteiligte, Beiladung § 163 Untersuchungsgrundsatz § 164 Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen § 165 Akteneinsicht § 166 Mündliche Verhandlung § 167 Beschleunigung § 168 Entscheidung der Vergabekammer § 169 Aussetzung des Vergabeverfahrens § 170 Ausschluss von abweichendem Landesrecht Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde § 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit § 172 Frist, Form, Inhalt § 173 Wirkung § 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren § 175 Verfahrensvorschriften § 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag § 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts § 178 Beschwerdeentscheidung § 179 Bindungswirkung und Vorlagepflicht § 180 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch § 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens § 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer § 183 Korrekturmechanismus der Kommission § 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen Teil 5 Anwendungsbereich des Ersten bis Dritten Teils dieses Gesetzes § 185 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 186 Übergangsbestimmungen Anlage (aufgehoben) | |
§ 53 Tätigkeitsbericht | § 53 Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte |
(1) 1 Das Bundeskartellamt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. 2 In den Bericht sind die allgemeinen Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 52 aufzunehmen. 3 Es veröffentlicht ferner fortlaufend seine Verwaltungsgrundsätze. (2) Die Bundesregierung leitet den Bericht des Bundeskartellamts dem Bundestag unverzüglich mit ihrer Stellungnahme zu. | |
(3) Das Bundeskartellamt erstellt einen Bericht über seine Monitoringtätigkeit nach § 48 Absatz 3 im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur, soweit Aspekte der Regulierung der Leitungsnetze betroffen sind, und leitet ihn der Bundesnetzagentur zu. | (3) 1 Das Bundeskartellamt erstellt einen Bericht über seine Monitoringtätigkeit nach § 48 Absatz 3 Satz 1 im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur, soweit Aspekte der Regulierung der Leitungsnetze betroffen sind, und leitet ihn der Bundesnetzagentur zu. 2 Das Bundeskartellamt erstellt als Teil des Monitorings nach § 48 Absatz 3 Satz 1 mindestens alle zwei Jahre einen Bericht über seine Monitoringergebnisse zu den Wettbewerbsverhältnissen im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie. 3 Das Bundeskartellamt kann den Bericht unabhängig von dem Monitoringbericht nach Satz 1 veröffentlichen. |
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