Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen des GWB am 30.07.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. Juli 2016 durch Artikel 2 des StroMaG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GWB.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

GWB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.07.2016 geltenden Fassung
GWB n.F. (neue Fassung)
in der am 30.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Teil Wettbewerbsbeschränkungen
    Erster Abschnitt Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
       § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
       § 2 Freigestellte Vereinbarungen
       § 3 Mittelstandskartelle
       §§ 4 bis 17 (weggefallen)
    Zweiter Abschnitt Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
       § 18 Marktbeherrschung
       § 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
       § 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
       § 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
    Dritter Abschnitt Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
       § 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
       § 23 (weggefallen)
    Vierter Abschnitt Wettbewerbsregeln
       § 24 Begriff, Antrag auf Anerkennung
       § 25 Stellungnahme Dritter
       § 26 Anerkennung
       § 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
    Fünfter Abschnitt Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
       § 28 Landwirtschaft
       § 29 Energiewirtschaft
       § 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
       § 31 Verträge der Wasserwirtschaft
       § 31a Wasserwirtschaft, Meldepflicht
       § 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen
    Sechster Abschnitt Befugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen
       § 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
       § 32a Einstweilige Maßnahmen
       § 32b Verpflichtungszusagen
       § 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
       § 32d Entzug der Freistellung
       § 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
       § 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
       § 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
       § 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände
    Siebenter Abschnitt Zusammenschlusskontrolle
       § 35 Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle
       § 36 Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen
       § 37 Zusammenschluss
       § 38 Berechnung der Umsatzerlöse und der Marktanteile
       § 39 Anmelde- und Anzeigepflicht
       § 40 Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
       § 41 Vollzugsverbot, Entflechtung
       § 42 Ministererlaubnis
       § 43 Bekanntmachungen
    Achter Abschnitt Monopolkommission
       § 44 Aufgaben
       § 45 Mitglieder
       § 46 Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder
       § 47 Übermittlung statistischer Daten
    Neunter Abschnitt Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
       I. Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
          § 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
          § 47b Aufgaben
          § 47c Datenverwendung
          § 47d Befugnisse
          § 47e Mitteilungspflichten
          § 47f Verordnungsermächtigung
          § 47g Festlegungsbereiche
          § 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
          § 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
          § 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
       II. Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
          § 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
       III. Evaluierung
          § 47l Evaluierung der Markttransparenzstellen
Zweiter Teil Kartellbehörden
    Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
       § 48 Zuständigkeit
       § 49 Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde
       § 50 Vollzug des europäischen Rechts
       § 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
       § 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
       § 50c Behördenzusammenarbeit
    Zweiter Abschnitt Bundeskartellamt
       § 51 Sitz, Organisation
       § 52 Veröffentlichung allgemeiner Weisungen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

       § 53 Tätigkeitsbericht
(Text neue Fassung)

       § 53 Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte
Dritter Teil Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
    Erster Abschnitt Verwaltungssachen
       I. Verfahren vor den Kartellbehörden
          § 54 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte
          § 55 Vorabentscheidung über Zuständigkeit
          § 56 Anhörung, mündliche Verhandlung
          § 57 Ermittlungen, Beweiserhebung
          § 58 Beschlagnahme
          § 59 Auskunftsverlangen
          § 60 Einstweilige Anordnungen
          § 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung
          § 62 Bekanntmachung von Verfügungen
       II. Beschwerde
          § 63 Zulässigkeit, Zuständigkeit
          § 64 Aufschiebende Wirkung
          § 65 Anordnung der sofortigen Vollziehung
          § 66 Frist und Form
          § 67 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
          § 68 Anwaltszwang
          § 69 Mündliche Verhandlung
          § 70 Untersuchungsgrundsatz
          § 71 Beschwerdeentscheidung
          § 71a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
          § 72 Akteneinsicht
          § 73 Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO
       III. Rechtsbeschwerde
          § 74 Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe
          § 75 Nichtzulassungsbeschwerde
          § 76 Beschwerdeberechtigte, Form und Frist
       IV. Gemeinsame Bestimmungen
          § 77 Beteiligtenfähigkeit
          § 78 Kostentragung und -festsetzung
          § 78a Elektronische Dokumentenübermittlung
          § 79 Rechtsverordnungen
          § 80 Gebührenpflichtige Handlungen
    Zweiter Abschnitt Bußgeldverfahren
       § 81 Bußgeldvorschriften
       § 81a Auskunftspflichten
       § 82 Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung
       § 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
       § 83 Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren
       § 84 Rechtsbeschwerde zum BGH
       § 85 Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
       § 86 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
    Dritter Abschnitt Vollstreckung
       § 86a Vollstreckung
    Vierter Abschnitt Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
       § 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
       § 88 Klageverbindung
       § 89 Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke
       § 89a Streitwertanpassung
    Fünfter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
       § 90 Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden
       § 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden
       § 91 Kartellsenat beim OLG
       § 92 Zuständigkeit eines OLG oder des ObLG für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen
       § 93 Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde
       § 94 Kartellsenat beim BGH
       § 95 Ausschließliche Zuständigkeit
       § 96 (weggefallen)
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
    Kapitel 1 Vergabeverfahren
       Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
          § 97 Grundsätze der Vergabe
          § 98 Auftraggeber
          § 99 Öffentliche Auftraggeber
          § 100 Sektorenauftraggeber
          § 101 Konzessionsgeber
          § 102 Sektorentätigkeiten
          § 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
          § 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
          § 105 Konzessionen
          § 106 Schwellenwerte
          § 107 Allgemeine Ausnahmen
          § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
          § 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
          § 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
          § 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
          § 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
          § 113 Verordnungsermächtigung
          § 114 Monitoring und Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten
       Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
          Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich
             § 115 Anwendungsbereich
             § 116 Besondere Ausnahmen
             § 117 Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
             § 118 Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge
          Unterabschnitt 2 Vergabeverfahren und Auftragsausführung
             § 119 Verfahrensarten
             § 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
             § 121 Leistungsbeschreibung
             § 122 Eignung
             § 123 Zwingende Ausschlussgründe
             § 124 Fakultative Ausschlussgründe
             § 125 Selbstreinigung
             § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
             § 127 Zuschlag
             § 128 Auftragsausführung
             § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
             § 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
             § 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
             § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
             § 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
             § 134 Informations- und Wartepflicht
             § 135 Unwirksamkeit
       Abschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
          Unterabschnitt 1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
             § 136 Anwendungsbereich
             § 137 Besondere Ausnahmen
             § 138 Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen
             § 139 Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen
             § 140 Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
             § 141 Verfahrensarten
             § 142 Sonstige anwendbare Vorschriften
             § 143 Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
          Unterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
             § 144 Anwendungsbereich
             § 145 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
             § 146 Verfahrensarten
             § 147 Sonstige anwendbare Vorschriften
          Unterabschnitt 3 Vergabe von Konzessionen
             § 148 Anwendungsbereich
             § 149 Besondere Ausnahmen
             § 150 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
             § 151 Verfahren
             § 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
             § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
             § 154 Sonstige anwendbare Vorschriften
    Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren
       Abschnitt 1 Nachprüfungsbehörden
          § 155 Grundsatz
          § 156 Vergabekammern
          § 157 Besetzung, Unabhängigkeit
          § 158 Einrichtung, Organisation
          § 159 Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
       Abschnitt 2 Verfahren vor der Vergabekammer
          § 160 Einleitung, Antrag
          § 161 Form, Inhalt
          § 162 Verfahrensbeteiligte, Beiladung
          § 163 Untersuchungsgrundsatz
          § 164 Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen
          § 165 Akteneinsicht
          § 166 Mündliche Verhandlung
          § 167 Beschleunigung
          § 168 Entscheidung der Vergabekammer
          § 169 Aussetzung des Vergabeverfahrens
          § 170 Ausschluss von abweichendem Landesrecht
       Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde
          § 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit
          § 172 Frist, Form, Inhalt
          § 173 Wirkung
          § 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
          § 175 Verfahrensvorschriften
          § 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag
          § 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
          § 178 Beschwerdeentscheidung
          § 179 Bindungswirkung und Vorlagepflicht
          § 180 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
          § 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
          § 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
          § 183 Korrekturmechanismus der Kommission
          § 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
Teil 5 Anwendungsbereich des Ersten bis Dritten Teils dieses Gesetzes
    § 185 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich
Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
    § 186 Übergangsbestimmungen
    Anlage (aufgehoben)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 53 Tätigkeitsbericht




§ 53 Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte


(1) 1 Das Bundeskartellamt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. 2 In den Bericht sind die allgemeinen Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 52 aufzunehmen. 3 Es veröffentlicht ferner fortlaufend seine Verwaltungsgrundsätze.

(2) Die Bundesregierung leitet den Bericht des Bundeskartellamts dem Bundestag unverzüglich mit ihrer Stellungnahme zu.

vorherige Änderung

(3) Das Bundeskartellamt erstellt einen Bericht über seine Monitoringtätigkeit nach § 48 Absatz 3 im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur, soweit Aspekte der Regulierung der Leitungsnetze betroffen sind, und leitet ihn der Bundesnetzagentur zu.



(3) 1 Das Bundeskartellamt erstellt einen Bericht über seine Monitoringtätigkeit nach § 48 Absatz 3 Satz 1 im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur, soweit Aspekte der Regulierung der Leitungsnetze betroffen sind, und leitet ihn der Bundesnetzagentur zu. 2 Das Bundeskartellamt erstellt als Teil des Monitorings nach § 48 Absatz 3 Satz 1 mindestens alle zwei Jahre einen Bericht über seine Monitoringergebnisse zu den Wettbewerbsverhältnissen im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie. 3 Das Bundeskartellamt kann den Bericht unabhängig von dem Monitoringbericht nach Satz 1 veröffentlichen.