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Zitierungen von § 111 GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 111 GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 112 GWB Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen (vom 18.04.2016)
... eine Tätigkeit bestimmt, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfasst, ist § 111 Absatz 3 Nummer 1 und 2 entsprechend anzuwenden. (4) Die Entscheidung, einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 790, 1795
Artikel 1 VergabeRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vom 24.04.2009)
... Vergabeverfahrens." 20. In § 120 Abs. 2 wird die Angabe „§§ 111 " durch die Angabe „§§ 78, 111" ersetzt. 21. § 121 Abs. 1 ... 120 Abs. 2 wird die Angabe „§§ 111" durch die Angabe „§§ 78, 111 " ersetzt. 21. § 121 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Auf ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Artikel 1 GKV-OrgWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... gelten für die in Absatz 1 genannten Rechtsbeziehungen entsprechend; die §§ 97 bis 115 und 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind anzuwenden, soweit die dort ...

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 1 VergRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben § 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen ... Wert der jeweiligen Liefer- oder Dienstleistungen am höchsten ist. § 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen ... eine Tätigkeit bestimmt, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfasst, ist § 111 Absatz 3 Nummer 1 und 2 entsprechend anzuwenden. (4) Die Entscheidung, einen ...
 
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