In diesem Handlungsbereich soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Werkstatt für behinderte Menschen und die Anforderungen und Aufgaben der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung, wie sie sich auf Grund der gesetzlichen und anderen Vorschriften stellen, kennt. Darüber hinaus soll er geschichtliche Kenntnisse über den Umgang mit Menschen mit Behinderungen nachweisen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
- 1.
- gesetzliche Grundlagen der Förderung von Menschen mit Behinderungen; Rechte und Pflichten der behinderten Menschen;
- 2.
- gesetzliche Grundlagen der Werkstätten für behinderte Menschen;
- 3.
- gesetzliche Grundlagen der Aufsichtspflicht;
- 4.
- gesetzliche Grundlagen der sozialen Absicherung der behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen;
- 5.
- geschichtliche Kenntnisse über den Umgang mit behinderten Menschen.