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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BehWerkPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BehWerkPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BehWerkPrV Ziel der Prüfung sowie Bezeichnung des Abschlusses
... Zusatzqualifikation kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 12 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 11 BehWerkPrV Bestehen der Prüfung
... Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Befreiung gemäß § 10 sind anstatt der Note Ort und Datum und Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig ...