Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Artikel 1 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3822; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 4110-7 Börsenvorschriften
| |
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 4 Aufgaben und Befugnisse
§ 5 (aufgehoben)
§ 6 (aufgehoben)
§ 7 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
§ 8 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
§ 10 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
§ 11 Angebotsunterlage
§ 11a Europäischer Pass
§ 12 Haftung für die Angebotsunterlage
§ 13 Finanzierung des Angebots
§ 14 Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
§ 15 Untersagung des Angebots
§ 16 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
§ 17 Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
§ 18 Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
§ 19 Zuteilung bei einem Teilangebot
§ 20 Handelsbestand
§ 21 Änderung des Angebots
§ 22 Konkurrierende Angebote
§ 23 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
§ 24 Grenzüberschreitende Angebote
§ 25 Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
§ 26 Sperrfrist
§ 27 Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
§ 28 Werbung
Abschnitt 4 Übernahmeangebote
§ 29 Begriffsbestimmungen
§ 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
§ 31 Gegenleistung
§ 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
§ 33 Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
§ 33a Europäisches Verhinderungsverbot
§ 33b Europäische Durchbrechungsregel
§ 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit
§ 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
§ 34 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
Abschnitt 5 Pflichtangebote
§ 35 Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 37 Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 38 Anspruch auf Zinsen
§ 39 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
Abschnitt 5a Ausschluss, Andienungsrecht
§ 39a Ausschluss der übrigen Aktionäre
§ 39b Ausschlussverfahren
§ 39c Andienungsrecht
Abschnitt 6 Verfahren
§ 40 Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 41 Widerspruchsverfahren
§ 42 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 43 Bekanntgabe und Zustellung
§ 44 Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
§ 45 Mitteilungen an die Bundesanstalt
§ 46 Zwangsmittel
§ 47 (aufgehoben)
Abschnitt 7 Rechtsmittel
§ 48 Statthaftigkeit, Zuständigkeit
§ 49 Aufschiebende Wirkung
§ 50 Anordnung der sofortigen Vollziehung
§ 51 Frist und Form
§ 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 53 Anwaltszwang
§ 54 Mündliche Verhandlung
§ 55 Untersuchungsgrundsatz
§ 56 Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
§ 57 Akteneinsicht
§ 58 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
Abschnitt 8 Sanktionen
§ 59 Rechtsverlust
§ 60 Bußgeldvorschriften
§ 61 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 62 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
§ 63 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
§ 64 Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
§ 65 Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
Abschnitt 9 Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
§ 66 Gerichte für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen
§ 67 Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
§ 68 Übergangsregelungen


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed