Zitierungen von § 23 WpÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 WpÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 WpÜG Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung (vom 27.07.2022)
... die das Angebot nicht angenommen haben, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach der in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Veröffentlichung (weitere Annahmefrist) annehmen. Satz 1 gilt nicht, wenn ...
§ 20 WpÜG Handelsbestand (vom 01.01.2024)
... den ergänzenden Angaben nach § 11 Abs. 4 Nr. 2, den Veröffentlichungspflichten nach § 23 , der Berechnung des Stimmrechtsanteils nach § 29 Abs. 2 und der Bestimmung der Gegenleistung ...
§ 31 WpÜG Gegenleistung (vom 14.07.2006)
... Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Aktien der Zielgesellschaft und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im ... deren Tochterunternehmen innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 außerhalb der Börse Aktien der Zielgesellschaft und wird hierfür ...
§ 33 WpÜG Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft (vom 14.07.2006)
... der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 darf der Vorstand der Zielgesellschaft keine Handlungen vornehmen, durch die der Erfolg des ...
§ 33a WpÜG Europäisches Verhinderungsverbot (vom 14.07.2006)
... der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dürfen Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft keine Handlungen vornehmen, durch die ...
§ 39c WpÜG Andienungsrecht (vom 14.07.2006)
... Antrag nach § 39a zu stellen. Erfüllt der Bieter seine Verpflichtungen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder Satz 2 nicht, beginnt die in Satz 1 genannte Dreimonatsfrist erst mit der Erfüllung der ...
§ 60 WpÜG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024)
... 2 Satz 1 oder § 35 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, b) § 21 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder § 27 Abs. 3 Satz 1 oder c) § 1 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit einer ... 14 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 14 Absatz 3 Satz 3, § 21 Abs. 2 Satz 2, § 23 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 , § 33c Absatz 3 Satz 5 oder § 35 Abs. 2 Satz 2, oder entgegen § 27 Abs. 3 Satz 3 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 AnlSVG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz angenommen wurde, gemäß § 23 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes offenzulegen ist." 3. ... nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz angenommen wurde, gemäß § 23 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes offenzulegen ist. § 24 gilt ...
Artikel 2 AnlSVG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... § 23 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I ...

Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 08.07.2006 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 ÜbernRLUG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... unverzüglich die Veröffentlichung mitzuteilen." 12. In § 23 Abs. 1 Satz 1 werden in Nummer 2 das Wort „und" durch ein Komma ersetzt, am Ende von ... Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dürfen Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft keine Handlungen ... einen Antrag nach § 39a zu stellen. Erfüllt der Bieter seine Verpflichtungen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder Satz 2 nicht, beginnt die in Satz 1 genannte Dreimonatsfrist erst mit der ... entgegen § 14 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 2, § 23 Abs. 1 Satz 2 oder § 35 Abs. 2 Satz 2, oder entgegen § 27 Abs. 3 Satz 3 eine Mitteilung ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 8 ZuFinG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... Änderung des Angebots mitzuteilen. § 14 Absatz 4 gilt entsprechend." 9. § 23 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Absatz 3 Satz 2 und § 31 Absatz 6 gelten ... die Wörter „§ 14 Absatz 3 Satz 3," eingefügt und wird die Angabe „ § 23 Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2, § ... und wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 23 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 , § 33c Absatz 3 Satz 5" ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 9 2. FiMaNoG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... die Angabe „Abs. 2" durch die Angabe „Absatz 3" ersetzt. 3. In § 23 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 25 und 25a" durch die Angabe „§§ 38 und ...


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