Zitierungen von § 60 WpÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 WpÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 62 WpÜG Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
... Im gerichtlichen Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 60 entscheidet das für den Sitz der Bundesanstalt in Frankfurt am Main zuständige ...
 
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Zitat in folgenden Normen

WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung
V. v. 17.07.2006 BGBl. I S. 1698
§ 1 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 39a, 20. § 39b, 21. § 39c und 22. die §§ 40 bis 68.  ...
§ 2 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 4 Satz 1, 9. § 38, 10. § 39 und 11. die §§ 40 bis 68.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 18 GwRLÄndG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 1 oder 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt." 3. § 60 Absatz 1 Nummer 7 wird durch die folgenden Nummern 7 und 7a ersetzt: „7. entgegen § 26 Absatz ...

Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 08.07.2006 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 ÜbernRLUG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... das Wort „elektronischen" eingefügt. 22. § 60 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 8 ZuFinG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... das Melde- und Veröffentlichungssystem der Bundesanstalt zu erfolgen." 19. In § 60 Absatz 1 Nummer 5 werden nach den Wörtern „auch in Verbindung mit" die Wörter „§ 14 ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 9 2. FiMaNoG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 8" ersetzt. 5. § 60 Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 bis 7 ersetzt: „(3) Die ...


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