Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 6 - Milch- und Margarinegesetz (MilchMargG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1471; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 22 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 7842-10 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
| |

§ 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.





 

Frühere Fassungen von § 6 Milch- und Margarinegesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 399 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 13 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
vom 17.03.2009 BGBl. I S. 550
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 199 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 Milch- und Margarinegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MilchMargG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchMargG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 399 10. ZustAnpV Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt. 3. In den §§ 6 und 10 werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und ...