Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2007 aufgehoben
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Börsengesetz (BörsG)

Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2010; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 4110-8 Börsenvorschriften
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe
§ 1 Genehmigung und Aufsicht
§ 2 Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
§ 3 Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 4 Handelsüberwachungsstelle
§ 5 Durchführung der Aufgaben der Börsenaufsichtsbehörde
§ 6 Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
§ 8 Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen
§ 9 Börsenrat
§ 10 Wahl des Börsenrates
§ 11 Börsenrat an Warenbörsen
§ 12 Leitung der Börse
§ 13 Börsenordnung
§ 14 Gebührenordnung
§ 15 Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen
§ 16 Zulassung zur Börse
§ 17 Zugang zu einem elektronischen Handelssystem
§ 18 Börsenaufsicht
§ 19 Sicherheitsleistungen
§ 20 Sanktionsausschuss
§ 21 Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten
§ 22 Ausführung von Aufträgen
§ 23 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften
Abschnitt 2 Ermittlung des Börsenpreises
§ 24 Börsenpreis
§ 25 Preisermittlung an Wertpapierbörsen
§ 26 Zulassung zum Skontroführer
§ 27 Pflichten des Skontroführers
§ 28 Rechtsverordnungsermächtigung
§ 29 Verteilung der Skontren
Abschnitt 3 Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt
§ 30 Zulassungspflicht
§ 31 Zulassungsstelle
§ 32 Ermächtigungen
§ 33 Verweigerung der Zulassung
§ 34 Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 35
§ 36 Staatliche Schuldverschreibungen
§ 37 Einführung
§ 38 Aussetzung, Einstellung, Widerruf
§ 39 Pflichten des Emittenten
§ 40 (aufgehoben)
§ 41 Auskunftserteilung
§ 42 Weitere Zulassungsfolgepflichten
§ 42a Verpflichtung des Insolvenzverwalters
§ 43 Nichterfüllung der Emittentenpflichten
§ 44 Unrichtiger Börsenprospekt
§ 45 Haftungsausschluss
§ 46 Verjährung
§ 47 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
§ 48
Abschnitt 4 Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren zum Börsenhandel im geregelten Markt; Freiverkehr
§ 49 Zulassung; Einbeziehung
§ 50 Börsenordnung
§ 51 Zulassungsvoraussetzungen
§ 52 Staatliche Schuldverschreibungen
§ 53 Verbot der Preisfeststellung vor beendeter Zuteilung
§ 54 Verpflichtungen des Emittenten
§ 55 Haftung für den Prospekt
§ 56 Einbeziehungsvoraussetzungen
§ 57 Freiverkehr
Abschnitt 5 Bestimmungen über elektronische Handelssysteme und über börsenähnliche Einrichtungen
§ 58 Anzeigepflicht für das Betreiben eines elektronischen Handelssystems
§ 59 Börsenähnliche Einrichtung
§ 60 Aufsicht; Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
§ 61 Strafvorschriften
§ 62 Bußgeldvorschriften
§ 63 Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel
§ 64 Übergangsregelungen


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