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Zitierungen von § 71 Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 LuftFzgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftFzgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72 LuftFzgG
... sich nach § 71 mehrere Registerpfandrechte auf dieselben Ersatzteile, so bestimmt sich ihr Rangverhältnis ...
§ 73 LuftFzgG
... Ersatzteile, auf welche das Registerpfandrecht sich nach § 71 erstreckt, verschlechtert oder den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider aus ...
§ 74 LuftFzgG
... ein Registerpfandrecht, das sich nach § 71 auf Ersatzteile erstreckt, durch den Untergang oder die Enteignung des belasteten Luftfahrzeugs ...
§ 84 LuftFzgG
... Lager von Ersatzteilen, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug nach § 71 erstreckt, erhält bei der ersten Eintragung, welche diese Ersatzteile betrifft, eine ...
§ 100 LuftFzgG
... in Ersatzteile, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug nach § 71 erstreckt, gelten die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen ... hat die eingetragenen Gläubiger der Registerpfandrechte, die sich nach § 71 auf das Ersatzteil erstrecken und dem Anspruch des Vollstreckungsgläubigers vorgehen, ... Vollstreckungsgläubiger und alle Gläubiger der Registerpfandrechte, die sich nach § 71 auf das Ersatzteil erstrecken. An die Stelle der Frist nach § 873 der ...
§ 106 LuftFzgG
... auf die sich das Registerpfandrecht an einem inländischen Luftfahrzeug nach § 71 erstreckt, 3. auf die Zwangsvollstreckung in eine Forderung, für die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 306 AO Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen
... in Ersatzteile, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug nach § 71 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen erstreckt, gilt § 100 des Gesetzes über ...