Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 21 - Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS)

V. v. 07.02.2002 BGBl. I S. 594; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
| |

§ 21 Stimmzettel, Stimmabgabe



(1) Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) ist zu wählen, wenn mehrere gültige Vorschlagslisten eingegangen sind.

(2) Auf dem Stimmzettel sind die Vorschlagslisten in der Reihenfolge der Ordnungsnummern unter Angabe von Familiennamen, Vornamen und Art der Beschäftigung des oder der an erster Stelle Benannten aufzuführen; bei Listen, die mit einem Kennwort versehen sind, ist auch das Kennwort anzugeben.

(3) 1Die Wählerin oder der Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Vorschlagsliste an, für die sie oder er ihre oder seine Stimme abgeben will. 2Die Stimme kann nur für eine Vorschlagsliste abgegeben werden.

Anzeige


 

Zitierungen von § 21 WOS

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 WOS verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOS selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 WOS Wahlvorschläge der Gewerkschaften
... vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten § 6 sowie die §§ 8 bis 31 entsprechend. (2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn ...
§ 11 WOS Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
... oder der Wähler auf dem Stimmzettel nur ankreuzen darf 1. bei Verhältniswahl ( §§ 21 bis 23) eine Vorschlagsliste; 2. bei Mehrheitswahl nach den §§ 24 bis 30 so ...
§ 12 WOS Stimmabgabe (vom 15.10.2021)
... Ist die Bordvertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen ( §§ 21 bis 23), so kann der Wahlberechtigte seine Stimme nur für die gesamte Vorschlagsliste ...
§ 15 WOS Feststellung des Wahlergebnisses (vom 15.10.2021)
...  (3) Der Wahlvorstand zählt 1. im Fall der Verhältniswahl ( §§ 21 bis 23) die auf jede Vorschlagsliste, 2. im Fall der Mehrheitswahl (§§ 24 bis ...
§ 16 WOS Wahlniederschrift
... ungültigen Stimmen; 3. im Fall der Verhältniswahl (§§ 21 bis 23) die Zahl der auf jede Vorschlagsliste entfallenen gültigen Stimmen sowie die ...
§ 31 WOS Verfahren
... nach § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes vor, so gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 30 mit folgender Maßgabe: 1. Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich ...
§ 48 WOS Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
... zu dem die Wahlbriefe bei ihm eingehen müssen; 3. dass bei Verhältniswahl ( §§ 21 bis 23, 57) auf dem Stimmzettel nur eine Vorschlagsliste angekreuzt werden darf; 4. ...
§ 50 WOS Stimmabgabe
... Ist der Seebetriebsrat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen ( §§ 21 bis 23, 57), so kann der Wahlberechtigte seine Stimme nur für die gesamte Vorschlagsliste ...
§ 53 WOS Feststellung des Wahlergebnisses
...  (4) Der Wahlvorstand zählt 1. im Fall der Verhältniswahl ( §§ 21 bis 23, 57) die auf jede Vorschlagsliste, 2. im Fall der Mehrheitswahl (§§ 24 ...
§ 54 WOS Wahlniederschrift
... ungültigen Stimmen; 4. im Fall der Verhältniswahl (§§ 21 bis 23, 57) die Zahl der auf jede Vorschlagsliste entfallenen gültigen Stimmen sowie die ...
§ 57 WOS Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
... Vorschriften der §§ 19 bis 26 gelten für die Wahl der Mitglieder des Seebetriebsrats mit folgender Maßgabe ...