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Änderungsalarm
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)
V. v. 07.02.2002
BGBl. I S. 594
; zuletzt geändert durch
Artikel 2
V. v. 08.10.2021
BGBl. I S. 4640
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1
Betriebsverfassung und Mitbestimmung
1 weitere Fassung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 4 Vorschriften zitiert
Eingangsformel
Erster Teil Wahl der Bordvertretung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wahlvorstand
§ 2 Wählerliste
§ 3 Einsprüche gegen die Wählerliste
§ 4 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
§ 5 Wahlausschreiben
§ 6 Wahlvorschläge
§ 7 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
§ 8 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
§ 9 Ungültige Wahlvorschläge
§ 10 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 11 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
§ 12 Stimmabgabe
§ 13 Wahlvorgang
§ 14 Öffentliche Stimmauszählung
§ 15 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 16 Wahlniederschrift
§ 17 Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
§ 18 Aufbewahrung der Wahlakten
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
Erster Unterabschnitt Wahlvorschläge
§ 19 Zusätzliche Erfordernisse
§ 20 Ordnung der Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
§ 21 Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 22 Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten
§ 23 Ablehnung der Wahl
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)
§ 24 Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 25 Ermittlung der Gewählten
§ 26 Ablehnung der Wahl
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
§ 27 Grundsatz für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung
§ 28 Wahlvorschläge
§ 29 Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 30 Wahlergebnis
Vierter Abschnitt Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
§ 31 Verfahren
Zweiter Teil Wahl des Seebetriebsrats
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 32 Wahlvorstand
§ 33 Wählerliste
§ 34 Wählbarkeitsliste
§ 35 Bekanntmachung
§ 36 Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
§ 37 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
§ 38 Wahlausschreiben
§ 39 Wahlvorschläge
§ 40 Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
§ 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
§ 42 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
§ 43 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
§ 44 Ungültige Wahlvorschläge
§ 45 Nichteinreichung von Wahlvorschlägen
§ 46 Briefwahl
§ 47 Vorbereitung der Stimmabgabe
§ 48 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
§ 49 Frist für die Stimmabgabe
§ 50 Stimmabgabe
§ 51 Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
§ 52 Öffentliche Stimmauszählung
§ 53 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 54 Wahlniederschrift
§ 55 Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
§ 56 Aufbewahrung der Wahlakten
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
§ 57 Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
§ 58 Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59 Berechnung der Fristen
§ 60 Inkrafttreten
Schlussformel
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§ / Art.
Gesetz
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