interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
V. v. 15.01.2009 BGBl. I S. 47
Artikel 1 2. LAP-gntZollVÄndV ... die Kosten hierfür trägt die Einstellungsbehörde." 5. § 8 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Während der Ausbildung am ...
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