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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.08.2009 aufgehoben

§ 5 - BSI-Errichtungsgesetz (BSIG)

G. v. 17.12.1990 BGBl. I S. 2834; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2821
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 200-4 Behördenaufbau
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§ 5 Ermächtigung



(1) Das Bundesministerium des Innern bestimmt nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsverbände und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch Rechtsverordnung das Nähere über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten nach § 4 und deren Inhalt.

(2) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem mit den Amtshandlungen verbundenen Verwaltungsaufwand. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze.





 

Frühere Fassungen von § 5 BSIG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 25 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 BSIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BSIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 25 9. ZustAnpV BSI-Errichtungsgesetz
...  In § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 des BSI-Errichtungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2834), das zuletzt durch ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

BSI-Kostenverordnung (BSI-KostV)
V. v. 03.03.2005 BGBl. I S. 519; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 1 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Eingangsformel BSI-KostV
... Grund des § 5 Abs. 2 des BSI-Errichtungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2834) der zuletzt durch ...

BSI-Zertifizierungsverordnung (BSIZertV)
V. v. 07.07.1992 BGBl. I S. 1230; aufgehoben durch § 23 V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2231
Eingangsformel BSIZertV
... Grund des § 5 Abs. 1 des BSI-Errichtungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2834) verordnet der ...