§ 14 - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 14 Veräußerung des Betriebs


§ 14 hat 1 frühere Fassung und wird in 22 Vorschriften zitiert

(1) 1Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils an einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen erzielt werden. 2§ 16 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 nicht zu gewähren ist, wenn der Freibetrag nach § 14a Abs. 1 gewährt wird.

(2) 1Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch die Entnahme, Überführung oder Übertragung von Flächen verkleinert und verbleibt mindestens eine Fläche, die der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren im Sinne des § 13 Absatz 1 zu dienen bestimmt ist, liegt unabhängig von der Größe dieser Fläche keine Betriebsaufgabe vor. 2§ 16 Absatz 3b bleibt unberührt.

(3) 1Werden im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft Grundstücke an den einzelnen Mitunternehmer übertragen oder scheidet ein Mitunternehmer unter Mitnahme einzelner Grundstücke aus einer Mitunternehmerschaft aus, gelten diese unabhängig von ihrer Größe auch bei fortgeführter oder erstmaliger Verpachtung bis zu einer Veräußerung oder Entnahme bei diesem weiterhin als Betriebsvermögen. 2Dies gilt entsprechend für Grundstücke des bisherigen Sonderbetriebsvermögens des einzelnen Mitunternehmers. 3Die Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn mindestens eine übertragene oder aus dem Sonderbetriebsvermögen überführte Fläche der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren im Sinne des § 13 Absatz 1 zu dienen bestimmt ist. 4Für den übernehmenden Mitunternehmer gilt § 16 Absatz 3b entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 1 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) G. v. 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250 m.W.v. 29. Dezember 2020

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Frühere Fassungen von § 14 EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2020Artikel 1 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3096

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 14 EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2007)
... die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmt sich nach den §§ 13 bis 24. (2) Einkünfte sind 1. bei Land- und Forstwirtschaft, ...
§ 3 EStG (vom 01.01.2024)
... Zinsen aus Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen, die nach den §§ 9, 10 und 14 des Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für ...
§ 4a EStG Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
... aufzuteilen. Bei der Aufteilung sind Veräußerungsgewinne im Sinne des § 14 auszuscheiden und dem Gewinn des Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind;  ...
§ 4f EStG Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen (vom 29.12.2020)
... oder Aufgabe des ganzen Betriebes oder des gesamten Mitunternehmeranteils im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1, 3 und 3a sowie des § 18 Absatz 3 erfolgt; dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer ... in dem Fall einer Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1, 3 und 3a sowie des § 18 Absatz 3, ist ein Veräußerungs- oder ...
§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen (vom 01.01.2023)
... bezogenen Zuschüsse; zu den Bezügen gehören auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14 , 16 Absatz 4, § 17 Absatz 3 und § 18 Absatz 3, die nach § 19 Absatz 2 steuerfrei ...
§ 34 EStG Außerordentliche Einkünfte (vom 01.01.2012)
... kommen nur in Betracht: 1. Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 14 , 14a Abs. 1, der §§ 16 und 18 Abs. 3 mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der ...
§ 34a EStG Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (vom 28.03.2024)
...  1. in den Fällen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1 und 3 sowie des § 18 Absatz 3; 2. in den Fällen der Einbringung ...
§ 34d EStG Ausländische Einkünfte (vom 01.01.2019)
... einer in einem ausländischen Staat betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 und 14 ) und Einkünfte der in den Nummern 3, 4, 6, 7 und 8 Buchstabe c genannten Art, soweit sie zu ...
§ 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (vom 01.01.2024)
... 1. Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14 ); 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17), a) ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... 2 Satz 1 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung bleibt bestehen. (22c) § 14 Absatz 3 ist erstmals auf Fälle anzuwenden, in denen die Übertragung oder Überführung ... 2020 stattgefunden hat. Auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Mitunternehmers ist § 14 Absatz 3 auch für Übertragungen oder Überführungen vor dem 17. Dezember 2020 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6b BerlinFG 1990 Begriffe
...  Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste im Sinne der §§ 14 , 14a, 16 und 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, 2. Gewinne und ...

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 1a KStG Option zur Körperschaftsbesteuerung (vom 28.03.2024)
... des § 21 oder § 22 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 13 bis 16, 18 und 35 des Einkommensteuergesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 4 nicht anzuwenden. ...

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 18a SGB IV Art des zu berücksichtigenden Einkommens (vom 01.01.2024)
...  1. Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne der §§ 13, 13a und 14 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 15 Abs. 2, 2. Gewinne aus Gewerbebetrieb im Sinne der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 11 AIFM-StAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Aufgabe des ganzen Betriebes oder des gesamten Mitunternehmeranteils im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1, 3 und 3a sowie des § 18 Absatz 3 erfolgt; dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer ... in dem Fall einer Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1, 3 und 3a sowie des § 18 Absatz 3, ist ein Veräußerungs- oder ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... In Buchstabe a Satz 1 und Buchstabe b Satz 1 werden jeweils die Wörter „im Sinne der §§ 14 , 17 oder 18" durch die Wörter „im Sinne des § 14 oder § 17" ... „im Sinne der §§ 14, 17 oder 18" durch die Wörter „im Sinne des § 14 oder § 17" ersetzt. bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern „nach ... 3. In § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 9 werden die Wörter „der §§ 14 , 17 und 18" durch die Wörter „der §§ 14 und 17" ersetzt.  ... die Wörter „der §§ 14, 17 und 18" durch die Wörter „der §§ 14 und 17" ersetzt. 4. § 8 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) ...

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2050
Artikel 1 KStMoG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... im Sinne des § 21 oder § 22 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 13 bis 16, 18 und 35 des Einkommensteuergesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 4 nicht anzuwenden. ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 1 JStG 2020 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft" eingefügt. 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Die ... f) Nach Absatz 22b wird folgender Absatz 22c eingefügt: „(22c) § 14 Absatz 3 ist erstmals auf Fälle anzuwenden, in denen die Übertragung oder Überführung ... Dezember 2020 stattgefunden hat. Auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Mitunternehmers ist § 14 Absatz 3 auch für Übertragungen oder Überführungen vor dem 17. Dezember 2020 ...

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Wörter „zu den Bezügen gehören auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14 , 16 Absatz 4, § 17 Absatz 3 und § 18 Absatz 3, die nach § 19 Absatz 2 steuerfrei ...

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in den Fällen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe im Sinne der §§ 14 , 16 Abs. 1 und 3 sowie des § 18 Abs. 3, 2. in den Fällen der Einbringung ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 3 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  1. in den Fällen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe im Sinne der §§ 14 , 16 Absatz 1 und 3 sowie des § 18 Absatz 3; 2. in den Fällen der Einbringung ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Ausgleichsrentenverordnung (AusglV)
neugefasst durch B. v. 01.07.1975 BGBl. I S. 1769; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 3 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 8 AusglV Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
... Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 bis 14 des Einkommensteuergesetzes), aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 des ... hinzuzurechnen. Freibeträge für Veräußerungsgewinne nach den §§ 14 , 14a, 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und ...

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 16b BVG (vom 01.07.2011)
... der Arbeitsunfähigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 bis 14 des Einkommensteuergesetzes), aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 des ... Freibeträge für Veräußerungsgewinne nach den §§ 14 , 14a, 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und ...


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