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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2009 aufgehoben

§ 1 - Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz (VAÜG)

Artikel 31 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606, 1702; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 826-30-4 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
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§ 1 Grundsatz, Begriff



(1) Endet die Ehezeit vor der Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Einkommensangleichung) und hat ein Ehegatte in der Ehezeit ein angleichungsdynamisches Anrecht oder ein angleichungsdynamisches Anrecht minderer Art erworben, so gelten die nachfolgenden Vorschriften.

(2) Angleichungsdynamische Anrechte sind in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) erworbene oder ihnen gleichstehende

1.
dynamische Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Wert bis zur Einkommensangleichung in stärkerer Weise steigt als der Wert entsprechender Anrechte, die im übrigen Bundesgebiet erworben worden sind;

2.
sonstige Anrechte im Sinne des § 1587 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, deren Wert in einer dem Wert der in Nummer 1 bezeichneten Anrechte vergleichbaren Weise steigt.

(3) Angleichungsdynamische Anrechte minderer Art sind im Beitrittsgebiet erworbene Anrechte, deren Wert bis zur Einkommensangleichung in stärkerer Weise steigt als der Wert entsprechender Anrechte, die im übrigen Bundesgebiet erworben worden sind, aber in minderer Weise als der Wert der in Absatz 2 bezeichneten Anrechte.

(4) Als Zeitpunkt der Einkommensangleichung gilt der Zeitpunkt, von dem an Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung allgemein auf der Grundlage des aktuellen Rentenwerts (§ 68 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) ermittelt werden.



 

Zitierungen von § 1 VAÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VAÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VAÜG Durchführung des Versorgungsausgleichs vor der Einkommensangleichung (vom 08.11.2006)
... anzuwenden: 1. Für die Ermittlung des Werts eines Anrechts im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 a) sind Entgeltpunkte im Sinne des § 1587a Abs. 2 Nr. 2 des ... 1. Für die Ermittlung des Werts eines Anrechts a) im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 gilt Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 6 und 7 entsprechend. Der so ermittelte ... Versorgungsausgleichs im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht; b) im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ist von den zum Ende der Ehezeit für das Anrecht maßgebenden ... a Satz 2 und 3 zu unbilligen Ergebnissen führt; c) im Sinne des § 1 Abs. 3 ist Buchstabe b Satz 1 und 2 entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Ehegatte mit ...
§ 4 VAÜG Anwendung der §§ 3b und 10a des Härteregelungsgesetzes vor der Einkommensangleichung
... unterliegende oder das zum Ausgleich heranzuziehende Anrecht die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 erfüllt, nur, wenn das dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich ... Anrecht in ihrer Dynamik vergleichbar sind. In Ansehung von Anrechten im Sinne von § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 steht die im Zeitpunkt der Entscheidung maßgebende Bezugsgröße ... in Ansehung solcher im Beitrittsgebiet erworbener Anrechte, welche die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 erfüllen. § 3 Abs. 1 Nr. 5 gilt entsprechend. (2) Vor der ... Hinterbliebenen auswirkt. 2. In Ansehung von Anrechten im Sinne des § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 steht die Bezugsgröße (Ost) der Bezugsgröße ...
§ 5 VAÜG Durchführung des Versorgungsausgleichs nach der Einkommensangleichung
...  1. Für die Ermittlung des Werts eines Anrechts im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 ist von dem Wert auszugehen, der sich aufgrund des zum Ende der Ehezeit ... 2. Für die Ermittlung des Werts eines Anrechts im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ist von dem Wert auszugehen, der sich aufgrund der zum Ende der Ehezeit ... 3. Für die Ermittlung des Werts eines Anrechts im Sinne des § 1 Abs. 3 gilt Nummer 2 Satz 1 entsprechend. 4. Für die Wertermittlung ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kindesunterhaltsgesetz (KindUG)
G. v. 06.04.1998 BGBl. I S. 666; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 5 KindUG Übergangsvorschriften
... einheitlicher Einkommensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 Abs. 4 des Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetzes) von den für dieses Gebiet nach ...