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§ 11 - Fahrlehrergesetz (FahrlG)

G. v. 25.08.1969 BGBl. I S. 1336; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 9231-7 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 11 Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis



(1) Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn

1.
der Bewerber mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,

2.
keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die Pflichten nach § 16 nicht erfüllen kann,

3.
der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,

4.
der Bewerber mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war,

5.
der Bewerber an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat,

6.
der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.

(2) 1Ist der Bewerber eine juristische Person, wird die Fahrschulerlaubnis erteilt, wenn die in Absatz 1 Nr. 6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und keine Tatsachen vorliegen, die die zur Vertretung berechtigten Personen als unzuverlässig erscheinen lassen und eine von ihnen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 5 erfüllt, zum verantwortlichen Leiter des Ausbildungsbetriebs bestellt wird. 2Der verantwortliche Leiter muß nach den Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung seiner beruflichen Verpflichtungen, die Gewähr dafür bieten, daß die Pflichten nach § 16 erfüllt werden.

(3) 1Bis zu fünf Inhaber einer Fahrschulerlaubnis der gleichen Klassen können eine Fahrschule in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreiben (Gemeinschaftsfahrschule). 2Jeder Gesellschafter ist berechtigt, seine Fahrschüler von einem Mitgesellschafter oder von den bei dem Mitgesellschafter beschäftigten Fahrlehrern ausbilden zu lassen. 3Eine zusätzliche Fahrschulerlaubnis ist nicht erforderlich. 4Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Schriftform.

(4) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis und des Betriebs einer Fahrschule, insbesondere die Anforderungen an Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge sowie der Überwachung der Fahrschulen.





 

Frühere Fassungen von § 11 FahrlG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 473 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 289 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 FahrlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11a FahrlG Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat (vom 01.04.2012)
... Befähigung zur selbständigen Fahrschülerausbildung ist, wird abweichend von § 11 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 die Fahrschulerlaubnis der beantragten Klasse erteilt, wenn die ... erfüllt sind. § 2a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3 und 5 sowie § 11 mit Ausnahme seines Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 gelten entsprechend. Im Rahmen des § 2a ... im Inland vorgeschriebenen Anforderungen und die hierfür geforderte Ausbildung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 bis 5. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des ...
§ 12 FahrlG Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis (vom 01.04.2008)
... Fahrlehrerscheins, 2. Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer (§ 11 Abs. 1 Nr. 4), 2a. eine Bescheinigung des Trägers eines ... eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) über die Lehrgangsteilnahme, 3. eine Erklärung, ob und von ...
§ 14 FahrlG Zweigstellen
... wird erteilt, wenn Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge der auf Grund des § 11 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung entsprechen und wenn nach den Umständen, insbesondere ...
§ 15 FahrlG Fortführen der Fahrschule nach dem Tode des Inhabers der Fahrschulerlaubnis (vom 01.04.2008)
... verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebs bestellte Person die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2 Satz 2 oder § 11a ...
§ 17 FahrlG Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs (vom 01.04.2008)
... Inhaber der Fahrschule oder in den Fällen des § 11 Abs. 2, § 15 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 4 und § 49 Abs. 3 der ... Art und des Umfangs, 9. Aufnahme des Betriebs einer Gemeinschaftsfahrschule (§ 11 Abs. 3) und Änderungen des Gesellschaftsvertrags; der Anzeige ist eine beglaubigte Abschrift ...
§ 18 FahrlG Aufzeichnungen (vom 08.09.2015)
... Der Inhaber der Fahrschule oder in den Fällen des § 11 Abs. 2, § 15 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 4 und § 49 Abs. 3 der ...
§ 19 FahrlG Unterrichtsentgelte (vom 08.09.2015)
... selbständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen (§ 11 Abs. 3) entsprechend. Er hat sie mit den Geschäftsbedingungen in den ...
§ 20 FahrlG Ruhen und Erlöschen der Fahrschulerlaubnis (vom 01.04.2008)
... wenn eine andere Person als verantwortlicher Leiter bestellt ist; für diese gilt § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 Satz 2 und § 11a. (2) Die Fahrschulerlaubnis einer ... Absatz 1 Satz 2 entsprechend. Im Falle des Absatzes 3 Nr. 2 sowie in den Fällen des § 11 Abs. 2, § 15 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 4 und § 49 Abs. 3 nach dem ...
§ 21 FahrlG Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis (vom 01.04.2008)
... ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung eine der Voraussetzungen des § 11 nicht vorgelegen hat und keine Ausnahme nach § 34 Abs. 1 erteilt worden ist. Die ... (2) Die Fahrschulerlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich eine der in § 11 Abs. 1 Nr. 1 zweiter Halbsatz, Nr. 2 und 6 und Abs. 2 genannten Voraussetzungen weggefallen ist. ... und 6 und Abs. 2 genannten Voraussetzungen weggefallen ist. Unzuverlässig im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 ist der Erlaubnisinhaber insbesondere dann, wenn er wiederholt die Pflichten ... der Schweiz rechtmäßig niedergelassen ist; 3. in den Fällen des § 11 Abs. 2, der §§ 11a, 15 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 4 und § 49 ... als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebs bestellt wird; für diese gilt § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2 Satz 2. (5) Die Erlaubnis zum Betrieb von Zweigstellen ... nicht, wenn die Fahrschulerlaubnis deswegen widerrufen wird, weil die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 6 nicht mehr gegeben sind. In diesem Falle kann der Inhaber einer Zweigstellenerlaubnis ...
§ 34 FahrlG Ausnahmen (vom 08.09.2015)
... 1 Satz 1 Nr. 1, 4, 5 und 6, Abs. 3, des § 9a Abs. 1 Satz 5, des § 9b Abs. 1, des § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 5, des § 11 Abs. 2, des § 15 Abs. 2, des § 21a Abs. 1 Nr. 1 und 2, ... 3, des § 9a Abs. 1 Satz 5, des § 9b Abs. 1, des § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 5, des § 11 Abs. 2, des § 15 Abs. 2, des § 21a Abs. 1 Nr. 1 und 2, des § 31 Abs. 2 Nr. 2 und 3, ... 2 bis 4 und des § 31b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 sowie von Vorschriften der auf § 11 Abs. 4 beruhenden Rechtsverordnung zulassen. Von den auf § 23 Abs. 2 beruhenden ... und Fertigkeiten ganz oder überwiegend ermöglicht haben kann; 2. § 11 Abs. 1 Nr. 4, wenn der Bewerber eine andere Tätigkeit von ausreichender Dauer nachweist, die ... nötigen Fertigkeiten und Erfahrungen ermöglicht haben kann; 3. § 11 Abs. 1 Nr. 5, wenn der Bewerber nachweist, daß er die erforderlichen Kenntnisse auf andere ... 2, § 21a Abs. 1 Nr. 1 und 3, § 26 Abs. 2 Satz 2 und von den Vorschriften der auf § 11 Abs. 4 beruhenden Rechtsverordnungen zuzulassen, soweit dies aus dienstlichen Gründen geboten ...
§ 36 FahrlG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... ermöglicht, 15. einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 3, des § 11 Abs. 4 oder des § 23 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen ...
§ 49 FahrlG Übergangsregelung (vom 01.05.2014)
... Erlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Für diese Personen gilt § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 entsprechend. (4) Bei Bewerbern um die Fahrlehrerlaubnis, ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Sonstige
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 11.04.2008 BGBl. I S. 727
Artikel 1 1. FahrlGDVÄndV
... Im Hinblick auf das Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen kommt es auch auf die in § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Fahrlehrergesetzes enthaltenen Anforderungen an. Wird ausschließlich ... Fahrlehrergesetzes enthaltenen Anforderungen an. Wird ausschließlich von dem durch § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Fahrlehrergesetzes vorausgesetzten Standard abgewichen, ist Absatz 3 Satz 2 bis 5 ... im Hinblick auf die Fahrschulerlaubnis, auch unter Berücksichtigung der in § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Fahrlehrergesetzes enthaltenen Anforderungen, vorliegen."  ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 58 BQFGEG Änderung des Fahrlehrergesetzes
... Befähigung zur selbständigen Fahrschülerausbildung ist, wird abweichend von § 11 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 die Fahrschulerlaubnis der beantragten Klasse erteilt, wenn die ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 289 9. ZustAnpV Fahrlehrergesetz
... 3 und Abs. 6 Satz 3, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 9b Abs. 4, § 11 Abs. 4, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 25 Abs. 3 Satz 1, § 30 ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 418
Artikel 1 4. FahrlGÄndG
... Ausbildung von Fahrschülern Gebrauch gemacht werden." 9. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Voraussetzungen für ... Befähigung zur selbständigen Fahrschülerausbildung ist, wird abweichend von § 11 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 die Fahrschulerlaubnis der beantragten Klasse erteilt, wenn die Voraussetzungen ... Rechtsverordnungen erfüllt sind. § 2a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3 und 5 sowie § 11 mit Ausnahme seines Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 gelten entsprechend. Im Rahmen des § 2a Abs. 2 und ... im Inland vorgeschriebenen Anforderungen und die hierfür geforderte Ausbildung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 bis 5." 10. In § 12 Abs. 2 Satz 1 werden das Komma und die ... berechtigt, enthalten." 13. In § 15 Abs. 2 wird nach der Angabe „§ 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2 Satz 2" die Angabe „oder § 11a" ... 15. In § 20 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz wird die Angabe „§ 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, ... Angabe „§ 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 Satz 2 und § 11a" ersetzt. 16. § 21 Abs. 3 ... der Schweiz rechtmäßig niedergelassen ist; 3 in den Fällen des § 11 Abs. 2, der §§ 11a, 15 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 4 und § 49 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 473 10. ZustAnpV Änderung des Fahrlehrergesetzes
... 2a Absatz 5, § 4 Absatz 3, § 5 Absatz 3, § 6 Absatz 3, § 9b Absatz 4, § 11 Absatz 4, § 18 Absatz 4, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 25 Absatz 3 Satz 1, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2307; aufgehoben durch § 19 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346
§ 1 FahrlGDV Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung (vom 01.04.2012)
... Hinblick auf das Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen kommt es auch auf die in § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Fahrlehrergesetzes enthaltenen Anforderungen an. Wird ... enthaltenen Anforderungen an. Wird ausschließlich von dem durch § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Fahrlehrergesetzes vorausgesetzten Standard abgewichen, ist Absatz 3 Satz 2 bis 5 ... im Hinblick auf die Fahrschulerlaubnis, auch unter Berücksichtigung der in § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Fahrlehrergesetzes enthaltenen Anforderungen, ...
Anlage 2 FahrlGDV (zu § 3) Unterrichtsräume
... Anforderungen an die Unterrichtsräume nach § 11 Abs. 4 des Fahrlehrergesetzes und nach § 3 der Durchführungsverordnung zum ...

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Eingangsformel FahrlGDV
... Grund - des § 2 Absatz 6, § 5 Absatz 3, § 11 Absatz 4, § 18 Absatz 4, § 19 Absatz 2, § 31 Absatz 6, § 33a Absatz 5 und des ... 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 19. März 2008 (BGBl. I S. 418) sowie § 5 Absatz 3, § 11 Absatz 4, § 18 Absatz 4, § 19 Absatz 2, § 31 Absatz 6, § 33a Absatz 5 und ...
§ 1 FahrlGDV Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung (vom 01.05.2014)
... Im Hinblick auf das Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen kommt es auch auf die in § 11 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Fahrlehrergesetzes enthaltenen Anforderungen an. Wird ... Fahrlehrergesetzes enthaltenen Anforderungen an. Wird ausschließlich von dem durch § 11 Absatz 1 Nummer 5 des Fahrlehrergesetzes vorausgesetzten Standard abgewichen, ist Absatz 3 Satz 2 ... im Hinblick auf die Fahrschulerlaubnis, auch unter Berücksichtigung der in § 11 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Fahrlehrergesetzes enthaltenen Anforderungen, vorliegen.  ...

Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1307; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Eingangsformel FahrlAusbO
... Grund - des § 9b Absatz 4 und des § 11 Absatz 4 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), die zuletzt durch Artikel ...

Prüfungsordnung für Fahrlehrer
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1302; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Eingangsformel FahrlPrüfO
... Grund - des § 11 Absatz 4 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), der zuletzt durch Artikel ...