interne Verweise§ 18 FahrlG Aufzeichnungen (vom 08.09.2015) ... und der Erlaubnisbehörde oder den von ihr beauftragten Personen oder Stellen (§ 33 ) auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen. (4) Das Bundesministerium für Verkehr ...
§ 28 FahrlG Aufzeichnungen ... und der Erlaubnisbehörde und den von ihr beauftragten Personen oder Stellen (§ 33 ) auf Verlangen zur Prüfung ...
§ 34 FahrlG Ausnahmen (vom 08.09.2015) ... zuständigen Behörden können von der wiederkehrenden Überwachung nach § 33 Absatz 2 absehen, wenn die in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Personen sich ... von der wiederkehrenden Überwachung nach § 33 Absatz 2 absehen, wenn die in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Personen sich einem von der zuständigen obersten ... der nach Landesrecht zuständigen Behörde zur Überwachung im Sinne des § 33 Absatz 2 unberührt. (4) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale ...
§ 36 FahrlG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014) ... nicht vor Abschluß des Ausbildungsvertrags aushändigt, 14. entgegen § 33 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 31 Abs. 5 Satz 1, § 31a Absatz 7 oder § 31b ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Artikel 2 5. StVGuaÄndG Änderung des Fahrlehrergesetzes ... Die Durchführung des Einführungsseminars unterliegt der Überwachung nach § 33 Absatz 2a. § 31d Evaluierung Das Fahreignungsseminar, die ... in einem Bericht zur Weiterleitung an den Deutschen Bundestag vor." 6. § 33 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... zuständigen Behörden können von der wiederkehrenden Überwachung nach § 33 Absatz 2 absehen, wenn die in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Personen sich ... von der wiederkehrenden Überwachung nach § 33 Absatz 2 absehen, wenn die in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Personen sich einem von der zuständigen obersten ... der nach Landesrecht zuständigen Behörde zur Überwachung im Sinne des § 33 Absatz 2 unberührt. (4) Das Bundesministerium ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 36
Artikel 1 17. GebOStÄndV ... 5 FahrlG" ersetzt. m) In Gebührennummer 306 wird die Angabe § 33 Abs. 2 Satz 4 oder § 33a Abs. 3 Satz 3 FahrlG" durch die Angabe § 31 Abs. 2 ... 106,00 454 Gutachten nach § 3 Satz 1 Nr. 3 und § 33 Abs. 3 FahrlG 454.1 Untersuchung eines Bewerbers auf seine ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 418
Artikel 1 4. FahrlGÄndG ... in den Unterlagen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 an Ort und Stelle zu prüfen. § 33 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 12b Antrag auf Erteilung der ... in den Unterlagen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 bis 5 an Ort und Stelle zu prüfen. § 33 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 12c Meldepflicht der Inhaber einer ... ausgebildet werden sollen oder ausgebildet werden" angefügt. 18. Dem § 33 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Erhält die Behörde, welche ...
Zitate in aufgehobenen TitelnDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 865, 1298; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4512/v62498.htm