§ 26 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 26 EZulV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 1 11. EZulVÄndV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe zu § 26 angefügt: „§ 26 Übergangsregelung für Führer oder ... 1. Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe zu § 26 angefügt: „ § 26 Übergangsregelung für Führer oder Ausbilder im Außendienst". ... für Führer oder Ausbilder im Außendienst". 2. Folgender § 26 wird angefügt: „§ 26 Übergangsregelung für Führer oder ... Außendienst". 2. Folgender § 26 wird angefügt: „ § 26 Übergangsregelung für Führer oder Ausbilder im Außendienst § ...
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