§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage
Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer anderen Zulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, gilt dies auch für eine nach Wegfall der anderen Zulage gewährte Ausgleichszulage, solange diese noch nicht bis zur Hälfte aufgezehrt ist.
Frühere Fassungen von § 2 EZulV
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage § 2a Teilzeitbeschäftigung ... für Dienst zu wechselnden Zeiten". 2. In der Überschrift des § 2 werden die Wörter „neben einer Ausgleichszulage" gestrichen. 3. Nach ... die Wörter „neben einer Ausgleichszulage" gestrichen. 3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a ...
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