Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)

neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage
§ 2a Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
Titel 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen
§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage
§ 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 5 Ausschluss der Zulage
§ 6 (aufgehoben)
§ 6a (aufgehoben)
Titel 2 Zulage für Tauchertätigkeit
§ 7 Allgemeine Voraussetzungen
§ 8 Höhe der Zulage
§ 9 Berechnung der Zulage
Titel 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
§ 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
§ 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
Titel 4 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
§ 12 Allgemeine Voraussetzungen
§ 13 Höhe der Zulage
§ 14 Berechnung der Zulage
§ 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
Titel 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
§ 16 Zulage für Klimaerprobung
§ 16a Zulage für Unterdruckkammerdienst
§ 16b Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
§ 16c Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
§ 17 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
Abschnitt 3 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
§ 17a Allgemeine Voraussetzungen
§ 17b Höhe der Zulage
§ 17c Ausschluss der Zulage
§ 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
Abschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbeträgen
§ 18 Entstehen des Anspruchs
§ 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
§ 20 (aufgehoben)
§ 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
§ 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
§ 22 Zulage für besondere Einsätze
§ 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
§ 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
§ 23a Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
§ 23b (aufgehoben)
§ 23c (aufgehoben)
§ 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
§ 23e Zulage für Minentaucher
§ 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
§ 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
§ 23h Zulage für Fallschirmspringer
§ 23i Zulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
§ 23l Zulage für Bergführer
§ 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
§ 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
§ 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
§ 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
§ 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien
Abschnitt 5 Übergangsregelungen
§ 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen
§ 25 (aufgehoben)
§ 26 (aufgehoben)


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