Anlage - Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

V. v. 28.05.1957 BGBl. I S. 572, 608; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 8230-25 Ergänzende Vorschriften zur Krankenversicherung
|

Anlage (zu § 2 Abs. 2) Muster für das Arztregister



Das Arztregister hat folgende Angaben zu enthalten:


1.
Laufende Nummer
2.
Name und Titel
3.
Vorname
4.
Wohnort
5.
Geburtsdatum und -ort
6.
a)
Wohnungsanschrift
b)
Praxisanschrift
7.
Staatsangehörigkeit
8.
Fremdsprachenkenntnisse
9.
Datum des Staatsexamens
10.
Datum der Approbation
11.
Datum der Promotion
12.
Datum der Facharztanerkennung und Fachgebiet
13.
Niedergelassen als
prakt. Arzt ab
Arzt für ... ab
14.
Ausübung sonstiger ärztlicher Tätigkeit
15.
Eingetragen am
16.
Zugelassen am
17.
Zulassung beendet am
18.
Zulassung ruht seit
19.
Zulassung entzogen am
20.
Approbation entzogen am
21.
Approbation ruht seit
22.
Verhängung eines Berufsverbots am
23.
Im Arztregister gestrichen am
24.
Bemerkungen



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed