Eingangsformel - Anordnung des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes (GnadenAnO k.a.Abk.)

A. v. 05.10.1965 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch A. v. 03.11.1970 BGBl. I S. 1513
Geltung ab 19.10.1965; FNA: 313-3 Gnadenrecht, Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 60 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes ordne ich an:



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