Zitierungen von § 14 VersRücklG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 VersRücklG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersRücklG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 VersRücklG Zuführung der Mittel (vom 01.07.2020)
... zuzuführen. Dies gilt nur für jene Personenkreise, die nicht dem § 14 Satz 1  ...
§ 16 VersRücklG Zuweisung der Mittel (vom 01.07.2020)
... Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten im Sinne des § 14 Satz 1 , denen die Zeit ihrer Beurlaubung als ruhegehaltfähig anerkannt worden ist, sind von der ... Stellen als den in § 13 Abs. 1 genannten Dienstherren für Versorgungsausgaben des in § 14 Satz 1 genannten Personenkreises sind an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes" ... Sondervermögen zuzuführen. Dies gilt nur für Personenkreise im Sinne des § 14 Satz 1 ...
§ 17 VersRücklG Verwendung des Sondervermögens „Versorgungsfonds des Bundes"; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2020)
... dem Jahr 2030 entstehende Versorgungsausgaben für den in § 14 Satz 1 genannten Personenkreis sowie Ausgaben, die anstelle von Versorgungsausgaben für diesen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3288
Artikel 1 1. VersRücklGÄndG
... gesetzlicher Vorschriften gebildet werden. § 3 Satz 3 gilt entsprechend. § 14 Errichtung Zur Finanzierung der Versorgungsausgaben (Versorgungsaufwendungen und ... 13 Abs. 1 genannten Dienstherren geleistet. Die Höhe der Zuweisungen für den in § 14 Satz 1 genannten Personenkreis bestimmt sich laufbahnabhängig auf der Grundlage ... Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten im Sinne des § 14 Satz 1, denen die Zeit ihrer Beurlaubung als ruhegehaltfähig anerkannt worden ist, sind von ... als den in § 13 Abs. 1 genannten Dienstherren für Versorgungsausgaben des in § 14 Satz 1 genannten Personenkreises sind an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des ... Bundes" Ab dem Jahr 2020 entstehende Versorgungsausgaben für den in § 14 Satz 1 genannten Personenkreis sowie Ausgaben, die anstelle von Versorgungsausgaben für ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 1 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... Ruhensregelung zu vermeiden. Dies gilt nur für jene Personenkreise, die nicht dem § 14 Satz 1 unterfallen." 6. § 7 Satz 1 wird wie folgt geändert:  ... und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit,". 10. In § 14 Satz 1 wird nach dem Wort „Zur" das Wort „anteiligen" eingefügt. ... Ruhensregelung zu vermeiden. Dies gilt nur für Personenkreise im Sinne des § 14 Satz 1." 13. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 ... Ab dem Jahr 2020 entstehende Versorgungsausgaben für den in § 14 Satz 1 genannten Personenkreis sowie Ausgaben, die anstelle von Versorgungsausgaben für ...


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