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Anlage 11a - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung



Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1550)


Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1551)


Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2012 S. 1552)




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Frühere Fassungen von Anlage 11a Approbationsordnung für Ärzte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 4 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 11a Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11a ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 ÄApprO Zeugnis (vom 01.01.2014)
... Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
... Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt." 18. Nach dem neuen § 29 wird folgende ... Abschnitt der Ärztlichen Prüfung". 28. Nach Anlage 11 wird die Anlage 11a aus dem Anhang zu dieser Verordnung eingefügt. 29. Die Anlage 12 erhält die ...