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Anlage 4 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr



Bescheinigung über das Praktische Jahr (BGBl. I 2012 S. 1549)



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Anm.
d. Red.:

Artikel 2 Nr. 3 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539):
In Anlage 4 werden die Wörter „Das Krankenhaus bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder die ärztliche Praxis ist" durch die Wörter „Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw." ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Anlage 4 Approbationsordnung für Ärzte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 4 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539
aktuell vorher 01.04.2013Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539
aktuell vorher 24.07.2012Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539
aktuellvor 24.07.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ÄApprO Praktisches Jahr (vom 01.10.2021)
... zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung durch Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 4 zu dieser Verordnung nachzuweisen. (6) Wird in der Bescheinigung eine ...
§ 10 ÄApprO Meldung und Zulassung zur Prüfung (vom 01.10.2021)
... Unterlagen, c) die Bescheinigung über das Praktische Jahr nach dem Muster der Anlage 4 , d) das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen ... Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 muss vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen ... abschließen wird. Die endgültige Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 ist der nach Landesrecht zuständigen Stelle unverzüglich nach Erhalt und bis ...
Anlage 4 ÄApprO (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr (vom 01.01.2014)
... Anm. d. Red.: Artikel 2 Nr. 3 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539): In Anlage 4 werden die Wörter „Das Krankenhaus bzw. die Einrichtung der ambulanten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Anhang 1. ÄApprOÄndV zu Artikel 1 Nummer 11
...  4 (zu § 3 Absatz 5, § 10 Absatz 5) Bescheinigung über das Praktische Jahr  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 1 1. ÄApprOÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... Anlagen 2a und 2b aus dem Anhang zu dieser Verordnung eingefügt. 11. Die Anlage 4 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 12. In Anlage ...
Artikel 2 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. April 2013 (vom 15.01.2013)
... 3 Abs. 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 2a" ersetzt. 3. In Anlage 4 werden die Wörter „Das Krankenhaus bzw. die Einrichtung der ambulanten ...
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
...  c) die Bescheinigung über das Praktische Jahr nach dem Muster der Anlage 4 , d) das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen ... Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 muss vorbehaltlich des § 41 nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen ... Prüfung abschließen wird. Die endgültige Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 ist der nach Landesrecht zuständigen Stelle unverzüglich nach Erhalt und bis ... Prüfungsdurchgangs unterschreitet." 26. In der Überschrift der Anlage 4 wird die Angabe „(zu § 3 Absatz 5, § 10 Absatz 5)" durch die Angabe ...