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Anlage 6 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus



Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus (BGBl. I 2002 S. 2425)



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Anm.
d. Red.:

Artikel 1 Nr. 12 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539):
In Anlage 6 werden die Wörter „bestandenem Ersten Abschnitt" durch die Wörter „Bestehen des Ersten Abschnitts" ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Anlage 6 Approbationsordnung für Ärzte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.07.2012Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 6 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 ÄApprO Famulatur (vom 01.10.2021)
... Prüfung in den Fällen des Absatzes 2 durch Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 6 zu dieser Verordnung ...
Anlage 6 ÄApprO (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus (vom 24.07.2012)
... Anm. d. Red.: Artikel 1 Nr. 12 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539): In Anlage 6 werden die Wörter „bestandenem Ersten Abschnitt" durch die Wörter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 1 1. ÄApprOÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 12. In Anlage 6 werden die Wörter „bestandenem Ersten Abschnitt" durch die Wörter ...