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Anlage 8 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung



Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2002 S. 2427)



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Anm.
d. Red.:

Artikel 3 Nr. 10c G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776):
In Anlage 7 und 8 werden jeweils nach Satz 1 folgende Wörter eingefügt: „Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ... ".


Artikel 4 Nr. 27 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539; 2013 I 34):
Die Überschrift der Anlage 8 wird wie folgt gefasst: „Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung".



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Frühere Fassungen von Anlage 8 Approbationsordnung für Ärzte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 4 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 8 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 ÄApprO Mündlich-praktische Prüfung (vom 01.10.2023)
... der Prüfungskommission zu unterzeichnende Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 oder 8 zu dieser Verordnung anzufertigen, aus der der Gegenstand der Prüfung, das ...
Anlage 7 ÄApprO (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
... d. Red.: Artikel 3 Nr. 10c G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776): In Anlage 7 und 8 werden jeweils nach Satz 1 folgende Wörter eingefügt: „Beginn und Ende der ...
Anlage 8 ÄApprO (zu § 15 Abs. 8) Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (vom 01.01.2014)
... d. Red.: Artikel 3 Nr. 10c G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776): In Anlage 7 und 8 werden jeweils nach Satz 1 folgende Wörter eingefügt: „Beginn und Ende der ... 4 Nr. 27 V. v. 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539; 2013 I 34): Die Überschrift der Anlage 8 wird wie folgt gefasst: „Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
... 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)" ersetzt. 27. Die Überschrift der Anlage 8 wird wie folgt gefasst: „Niederschrift über den Dritten Abschnitt der ...