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Zitierungen von § 15 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 ÄApprO Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (vom 01.01.2014)
... Kenntnisse in den Fächern nach Absatz 1 Satz 4 gelten damit als erbracht. § 15 Abs. 10 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Zusätzlich zu den Leistungsnachweisen nach ...
§ 36 ÄApprO Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (vom 01.10.2023)
... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. (5) Die Prüfungskommission hat dem Antragsteller vor ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. (7) Die Eignungsprüfung soll mindestens zweimal ...
§ 37 ÄApprO Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung (vom 01.10.2021)
... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. (5) Die Prüfungskommission hat dem Antragsteller vor ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. (7) Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal ...
Anlage 7 ÄApprO (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
Anlage 8 ÄApprO (zu § 15 Abs. 8) Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (vom 01.01.2014)
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesärzteordnung
neugefasst durch B. v. 16.04.1987 BGBl. I S. 1218; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 99
§ 14 BÄO (vom 01.04.2012)
... dem 1. Juli 1988 erteilt und nicht durch eine zu diesem Zeitpunkt geltende Anordnung nach § 15 der Approbationsordnung für Ärzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I Nr. 5 S. 30) in der ... Berufs berechtigende, jedoch durch eine zu diesem Zeitpunkt geltende Anordnung nach § 15 der Approbationsordnung für Ärzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I Nr. 5 S. 30) in der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 1 1. ÄApprOÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... rechnergestützt durchgeführt werden." 7. Die Überschrift des § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Mündlich-praktische ... 7. Die Überschrift des § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Mündlich-praktische Prüfung". 8. § 27 Absatz 1 wird wie folgt ...
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
... das Wort „sechs" durch das Wort „fünf" ersetzt. 9. § 15 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Artikel 2 HeilbPrüfMV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... 2021 (BGBl. I S. 4335) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 15 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Jede Prüfungskommission besteht aus dem ...

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 2 HeilBAV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Absatz 1 Satz 6 wird das Wort „daneben" durch das Wort „stattdessen" ... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. (5) Die Prüfungskommission hat ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. (7) Die Eignungsprüfung soll mindestens zweimal ... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 15 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 gilt entsprechend. (5) Die Prüfungskommission hat ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 15 Absatz 9 gilt entsprechend. (7) Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
V. v. 30.03.2020 BAnz AT 31.03.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.07.2020 BAnz AT 03.07.2020 V1
§ 9 ÄApprOAbwV Abweichende Durchführung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
... Abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte kann die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem ...

Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen (COVÄApprO2002AbwV)
Artikel 1 V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V3
§ 6 COVÄApprO2002AbwV Abweichende Regelungen zur Durchführung des mündlich-praktischen Termins des Ersten und Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
... von § 15 Absatz 5 Satz 2 der Approbationsordnung für Ärzte kann der Vorsitzende gestatten, dass die Prüfung in Echtzeit in Bild und Ton für die in ... kann der Vorsitzende gestatten, dass die Prüfung in Echtzeit in Bild und Ton für die in § 15 Absatz 5 Satz 2 der Approbationsordnung für Ärzte genannten Personen in einen anderen Raum übertragen wird, wenn die Prüflinge und die ...
§ 7 COVÄApprO2002AbwV Abweichende Durchführung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
... Abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte kann die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem ...