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Synopse aller Änderungen des ArbGG am 01.01.2022

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2022 durch Artikel 3 des FördElRV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ArbGG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

ArbGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2022 geltenden Fassung
ArbGG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3786; dieses geändert durch Artikel 31 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Teil Allgemeine Vorschriften
    § 1 Gerichte für Arbeitssachen
    § 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren
    § 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren
    § 3 Zuständigkeit in sonstigen Fällen
    § 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
    § 5 Begriff des Arbeitnehmers
    § 6 Besetzung der Gerichte für Arbeitssachen
    § 6a Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
    § 7 Geschäftsstelle, Aufbringung der Mittel
    § 8 Gang des Verfahrens
    § 9 Allgemeine Verfahrensvorschriften und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
    § 10 Parteifähigkeit
    § 11 Prozessvertretung
    § 11a Beiordnung eines Rechtsanwalts, Prozeßkostenhilfe
    § 12 Kosten
    § 12a Kostentragungspflicht
    § 13 Rechtshilfe
    § 13a Internationale Verfahren
Zweiter Teil Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
    Erster Abschnitt Arbeitsgerichte
       § 14 Errichtung und Organisation
       § 15 Verwaltung und Dienstaufsicht
       § 16 Zusammensetzung
       § 17 Bildung von Kammern
       § 18 Ernennung der Vorsitzenden
       § 19 Ständige Vertretung
       § 20 Berufung der ehrenamtlichen Richter
       § 21 Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtlicher Richter
       § 22 Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitgeber
       § 23 Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer
       § 24 Ablehnung und Niederlegung des ehrenamtlichen Richteramts
       § 25 (weggefallen)
       § 26 Schutz der ehrenamtlichen Richter
       § 27 Amtsenthebung der ehrenamtlichen Richter
       § 28 Ordnungsgeld gegen ehrenamtliche Richter
       § 29 Ausschuß der ehrenamtlichen Richter
       § 30 Besetzung der Fachkammern
       § 31 Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
       § 32 (weggefallen)
    Zweiter Abschnitt Landesarbeitsgerichte
       § 33 Errichtung und Organisation
       § 34 Verwaltung und Dienstaufsicht
       § 35 Zusammensetzung, Bildung von Kammern
       § 36 Vorsitzende
       § 37 Ehrenamtliche Richter
       § 38 Ausschuß der ehrenamtlichen Richter
       § 39 Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
    Dritter Abschnitt Bundesarbeitsgericht
       § 40 Errichtung
       § 41 Zusammensetzung, Senate
       § 42 Bundesrichter
       § 43 Ehrenamtliche Richter
       § 44 Anhörung der ehrenamtlichen Richter, Geschäftsordnung
       § 45 Großer Senat
Dritter Teil Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
    Erster Abschnitt Urteilsverfahren
       Erster Unterabschnitt Erster Rechtszug
          § 46 Grundsatz
          § 46a Mahnverfahren
          § 46b Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
          § 46c Elektronisches Dokument
          § 46d Gerichtliches elektronisches Dokument
          § 46e Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung
          § 46f Formulare; Verordnungsermächtigung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

          § 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
          § 47 Sondervorschriften über Ladung und Einlassung
          § 48 Rechtsweg und Zuständigkeit
          § 48a (weggefallen)
          § 49 Ablehnung von Gerichtspersonen
          § 50 Zustellung
          § 51 Persönliches Erscheinen der Parteien
          § 52 Öffentlichkeit
          § 53 Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter
          § 54 Güteverfahren
          § 54a Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
          § 55 Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden
          § 56 Vorbereitung der streitigen Verhandlung
          § 57 Verhandlung vor der Kammer
          § 58 Beweisaufnahme
          § 59 Versäumnisverfahren
          § 60 Verkündung des Urteils
          § 61 Inhalt des Urteils
          § 61a Besondere Prozeßförderung in Kündigungsverfahren
          § 61b Klage wegen Benachteiligung
          § 62 Zwangsvollstreckung
          § 63 Übermittlung von Urteilen in Tarifvertragssachen
       Zweiter Unterabschnitt Berufungsverfahren
          § 64 Grundsatz
          § 65 Beschränkung der Berufung
          § 66 Einlegung der Berufung, Terminbestimmung
          § 67 Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel
          § 67a (weggefallen)
          § 68 Zurückverweisung
          § 69 Urteil
          § 70 (weggefallen)
          § 71 (weggefallen)
       Dritter Unterabschnitt Revisionsverfahren
          § 72 Grundsatz
          § 72a Nichtzulassungsbeschwerde
          § 72b Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils
          § 73 Revisionsgründe
          § 74 Einlegung der Revision, Terminbestimmung
          § 75 Urteil
          § 76 Sprungrevision
          § 77 Revisionsbeschwerde
       Vierter Unterabschnitt Beschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
          § 78 Beschwerdeverfahren
          § 78a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
       Fünfter Unterabschnitt Wiederaufnahme des Verfahrens
          § 79
    Zweiter Abschnitt Beschlußverfahren
       Erster Unterabschnitt Erster Rechtszug
          § 80 Grundsatz
          § 81 Antrag
          § 82 Örtliche Zuständigkeit
          § 83 Verfahren
          § 83a Vergleich, Erledigung des Verfahrens
          § 84 Beschluß
          § 85 Zwangsvollstreckung
          § 86 (weggefallen)
       Zweiter Unterabschnitt Zweiter Rechtszug
          § 87 Grundsatz
          § 88 Beschränkung der Beschwerde
          § 89 Einlegung
          § 90 Verfahren
          § 91 Entscheidung
       Dritter Unterabschnitt Dritter Rechtszug
          § 92 Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz
          § 92a Nichtzulassungsbeschwerde
          § 92b Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung der Beschwerdeentscheidung
          § 93 Rechtsbeschwerdegründe
          § 94 Einlegung
          § 95 Verfahren
          § 96 Entscheidung
          § 96a Sprungrechtsbeschwerde
       Vierter Unterabschnitt Beschlußverfahren in besonderen Fällen
          § 97 Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
          § 98 Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung
          § 99 Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag *)
          § 100 Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle
Vierter Teil Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
    § 101 Grundsatz
    § 102 Prozeßhindernde Einrede
    § 103 Zusammensetzung des Schiedsgerichts
    § 104 Verfahren vor dem Schiedsgericht
    § 105 Anhörung der Parteien
    § 106 Beweisaufnahme
    § 107 Vergleich
    § 108 Schiedsspruch
    § 109 Zwangsvollstreckung
    § 110 Aufhebungsklage
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
    § 111 Änderung von Vorschriften
    § 112 Übergangsregelungen
    § 113 Berichterstattung
    § 114 (aufgehoben)
    § 115 (weggefallen)
    § 116 (weggefallen)
    § 117 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten der beteiligten Verwaltungen
    § 118 (weggefallen)
    § 119 (weggefallen)
    § 120 (weggefallen)
    § 121 (weggefallen)
    § 121a (weggefallen)
    § 122 (weggefallen)
    Anlage 1 (weggefallen)
    Anlage 2 (weggefallen)
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 46g (neu)




§ 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen


vorherige Änderung

 


1 Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. 2 Gleiches gilt für die nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 46c Absatz 4 Nummer 2 zur Verfügung steht. 3 Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. 4 Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.