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§ 8 - Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

G. v. 19.12.1974 BGBl. I S. 3610; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 22.12.1974; FNA: 800-22-1 Arbeitsvertragsrecht
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§ 8 Übertragung der Leistungspflicht



(1) Ein Anspruch gegen den Träger der Insolvenzsicherung auf Leistungen nach § 7 besteht nicht, wenn ein Unternehmen der Lebensversicherung sich dem Träger der Insolvenzsicherung gegenüber verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, und die nach § 7 Berechtigten ein unmittelbares Recht erwerben, die Leistungen zu fordern.

(2) 1An die Stelle des Anspruchs gegen den Träger der Insolvenzsicherung nach § 7 tritt auf Verlangen des Berechtigten die Versicherungsleistung aus einer auf sein Leben abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung, wenn die Versorgungszusage auf die Leistungen der Rückdeckungsversicherung verweist. 2Das Wahlrecht des Berechtigten nach Satz 1 besteht nicht, sofern die Rückdeckungsversicherung in die Insolvenzmasse des Arbeitgebers fällt oder die Aufsichtsbehörde das Vermögen nach § 9 Absatz 3a oder 3b nicht auf den Träger der Insolvenzsicherung überträgt. 3Der Berechtigte hat das Recht, als Versicherungsnehmer in die Versicherung einzutreten und die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen; § 1b Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Satz 4 bis 6 gelten entsprechend. 4Der Träger der Insolvenzsicherung informiert den Berechtigten über sein Wahlrecht nach Satz 1 und über die damit verbundenen Folgen für den Insolvenzschutz. 5Das Wahlrecht erlischt sechs Monate nach Information durch den Träger der Insolvenzsicherung. 6Der Versicherer informiert den Träger der Insolvenzsicherung unverzüglich über den Versicherungsnehmerwechsel.



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Frühere Fassungen von § 8 BetrAVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.06.2020Artikel 8a Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz
vom 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
aktuellvor 01.01.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 BetrAVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BetrAVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrAVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BetrAVG Mitteilungspflicht, Forderungs- und Vermögensübergang (vom 01.01.2021)
... Der Träger der Insolvenzsicherung teilt dem Berechtigten die ihm nach § 7 oder § 8 zustehenden Ansprüche oder Anwartschaften schriftlich mit. Unterbleibt die ...
§ 10 BetrAVG Beitragspflicht und Beitragsbemessung (vom 24.06.2020)
... 235 Absatz 1 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes; soweit keine Übertragung nach § 8 Abs. 1 stattfindet, ist der Rechnungszinsfuß bei der Berechnung des Barwerts der Anwartschaften um ...
§ 17 BetrAVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2018)
... Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 16 sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung ... steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Die §§ 1 bis 16 gelten entsprechend für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Leistungen ... in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. (2) Die §§ 7 bis 15 gelten nicht für den Bund, die Länder, die Gemeinden sowie die ... der betrieblichen Altersversorgung werden unbeschadet des § 18 durch die §§ 1 bis 16 und 26 bis 30 nicht ...
§ 18 BetrAVG Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst (vom 24.06.2020)
... eine der in Satz 1 genannten Einrichtungen durchgeführt wird, finden die §§ 7 bis 15 keine Anwendung. (2) Bei Eintritt des Versorgungsfalles vor dem 2. Januar 2002 ... über die Versorgungsanstalten durchgeführt wird, finden die §§ 7 bis 15 keine Anwendung. Bei Eintritt des Versorgungsfalles treten an die Stelle der ...
§ 30 BetrAVG (vom 24.06.2020)
... nach § 7 besteht nur, wenn der Sicherungsfall nach dem Inkrafttreten der §§ 7 bis 15 eingetreten ist; er kann erstmals nach dem Ablauf von sechs Monaten nach diesem Zeitpunkt ... Die Beitragspflicht des Arbeitgebers beginnt mit dem Inkrafttreten der §§ 7 bis 15. (2) Wenn die betriebliche Altersversorgung über eine ... für Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, die §§ 7, 8 und 9 in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung; für die Beitragsjahre 2020 bis 2022 ...
§ 32 BetrAVG
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die §§ 7 bis 15 treten am 1. Januar 1975 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 3 EStG (vom 01.04.2024)
... Ansprüchen durch den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Versicherung nach § 8 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes . In den Fällen nach Buchstabe a, b und c gehören die Leistungen ... im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1; soweit der Arbeitnehmer in den Fällen des § 8 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortgesetzt hat, sind die auf diesen Beiträgen ...
§ 93 EStG Schädliche Verwendung (vom 29.03.2019)
... 9 des Betriebsrentengesetzes und die gesetzlich vorgesehene schuldbefreiende Übertragung nach § 8 Absatz 1 des Betriebsrentengesetzes . (3) Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der ...

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 5 KStG Befreiungen (vom 28.03.2024)
... Leistungen nach dem Kreis der Empfänger sowie nach Art und Höhe den in den §§ 7 bis 9, 17 und 30 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung bezeichneten ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 169 SGB V Haftung im Insolvenzfall (vom 01.04.2020)
... Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2009 entstanden sind. Die §§ 7 bis 15 des Betriebsrentengesetzes gelten nicht für Krankenkassen, die aufgrund Landesgesetz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 BetrRSG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... die Sätze 3 und 4 sind in diesem Fall nicht anzuwenden." 6. § 8 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... der Insolvenzsicherung". 7. In § 9 Absatz 3a wird die Angabe „ § 8 Abs. 1a " durch die Angabe „§ 8 Absatz 2" ersetzt. 8. In § 10 Absatz 2 ... 7. In § 9 Absatz 3a wird die Angabe „§ 8 Abs. 1a" durch die Angabe „ § 8 Absatz 2 " ersetzt. 8. In § 10 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 235 Nummer ...
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Ansprüchen durch den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Versicherung nach § 8 Absatz 3 des Betriebsrentengesetzes." bb) In Satz 4 wird das Semikolon durch einen Punkt ... im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1; soweit der Arbeitnehmer in den Fällen des § 8 Absatz 3 des Betriebsrentengesetzes die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortgesetzt hat, sind die ... 9 des Betriebsrentengesetzes und die gesetzlich vorgesehene schuldbefreiende Übertragung nach § 8 Absatz 1 des Betriebsrentengesetzes." b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Artikel 5 GKV-FKG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... aus Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2009 entstanden sind. Die §§ 7 bis 15 des Betriebsrentengesetzes gelten nicht für Krankenkassen, die aufgrund Landesgesetz ...

Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2742
Artikel 1 BetrAVGuaÄndG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... sich nach § 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes; soweit keine Übertragung nach § 8 Abs. 1 stattfindet, ist der Rechnungszinsfuß bei der Berechnung des Barwerts der ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Artikel 1 GKV-OrgWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... aus Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2009 entstanden sind. Die §§ 7 bis 15 des Betriebsrentengesetzes gelten nicht für Krankenkassen, die auf Grund Landesgesetz ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... oder" gestrichen. bbb) In Buchstabe d werden die Wörter „ § 8 Absatz 3 des Betriebsrentengesetzes " durch die Wörter „§ 8 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes" ersetzt. ... Wörter „§ 8 Absatz 3 des Betriebsrentengesetzes" durch die Wörter „ § 8 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes " ersetzt. bb) In Satz 5 werden die Wörter „§ 8 Absatz 3 des ... des Betriebsrentengesetzes" ersetzt. bb) In Satz 5 werden die Wörter „ § 8 Absatz 3 des Betriebsrentengesetzes " durch die Wörter „§ 8 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes" ersetzt. ... Wörter „§ 8 Absatz 3 des Betriebsrentengesetzes" durch die Wörter „ § 8 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes " ersetzt. c) Nummer 71 Buchstabe a wird wie folgt geändert: aa) ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 8a 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... sind nicht zu berücksichtigen; § 2a Absatz 2 findet keine Anwendung." 4. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „eine ... eine der in Satz 1 genannten Einrichtungen durchgeführt wird, finden die §§ 7 bis 15 keine Anwendung." b) In Absatz 7 Satz 1 wird der Punkt am Ende durch die ... über die Versorgungsanstalten durchgeführt wird, finden die §§ 7 bis 15 keine Anwendung." ersetzt. 10. In § 22 Absatz 4 Satz 3 zweiter ... für Sicherungsfälle, die vor dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, die §§ 7, 8 und 9 in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung; für die Beitragsjahre 2020 bis 2022 ...