§ 1 - Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV)

V. v. 24.11.1999 BGBl. I S. 2282; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191
Geltung ab 30.11.1999; FNA: 860-11-3 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Umfang der Erhebungen, Begriffsbestimmungen


§ 1 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über

1.
die Pflegeeinrichtungen,

2.
die Pflegegeldleistungen.

(2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sowie teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen).

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Zitierungen von § 1 PflegeStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PflegeStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflegeStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PflegeStatV Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2017)
... Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sind für die Pflegeeinrichtung 1. Art der Pflegeeinrichtung und der ... b) Unterkunft und Verpflegung. (2) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 sind 1. Art des Leistungsträgers und des privaten ...
§ 3 PflegeStatV Hilfsmerkmale (vom 01.01.2017)
... Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen, 2. für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Name und Anschrift der Pflegeeinrichtung, 3. für die Erhebungen nach ... Nr. 1 Name und Anschrift der Pflegeeinrichtung, 3. für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 das Kennzeichen für den Leistungsträger, 4. Name, Kontaktdaten ...
§ 5 PflegeStatV Auskunftspflicht (vom 27.07.2013)
... Die Angaben zu § 3 Nr. 4 sind freiwillig. (2) Für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sind die Träger der Pflegedienste und Pflegeheime, für die Erhebungen nach ... Nr. 1 sind die Träger der Pflegedienste und Pflegeheime, für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 die Träger der Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen ...
§ 6 PflegeStatV Übermittlung
... sind. (2) Zur Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 übermitteln die Träger der Pflegeversicherung den statistischen Ämtern ...


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