§ 81a - Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

neugefasst durch B. v. 11.08.1993 BGBl. I S. 1473; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 121
Geltung ab 20.02.1971; FNA: 1104-1 Bundesverfassungsgericht
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§ 81a


§ 81a wird in 7 Vorschriften zitiert

1Die Kammer kann durch einstimmigen Beschluß die Unzulässigkeit eines Antrages nach § 80 feststellen. 2Die Entscheidung bleibt dem Senat vorbehalten, wenn der Antrag von einem Landesverfassungsgericht oder von einem obersten Gerichtshof des Bundes gestellt wird.

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Zitierungen von § 81a BVerfGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 81a BVerfGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerfGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 82a BVerfGG
... Die §§ 80 bis 82 gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sinngemäß für die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 22 GOBVerfG
... Entscheidungen nach §§ 24 und 81a BVerfGG können ohne Zustellung des Antrags getroffen werden. Ebenso bedarf es ...
§ 31 GOBVerfG
... ist aktenkundig zu machen. (3) Wenn ein Beschluss der Kammer nach §§ 81a , 93b oder § 93c BVerfGG im Einzelfall von besonderem Interesse ist, kann der Senat auf ihren ...
§ 41 GOBVerfG
... unzulässig ist oder eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird (§§ 81a , 93b BVerfGG), Stellungnahmen der Äußerungsberechtigten (§ 82 in Verbindung mit ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 15.12.1986 BGBl. I S. 2529; aufgehoben durch § 73 B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 22 GOBVerfG
... Entscheidungen nach § 24 und § 81a BVerfGG können ohne Zustellung des Antrags getroffen werden. Ebenso bedarf es keiner ...
§ 31 GOBVerfG
... ist aktenkundig zu machen. (3) Wenn ein Beschluß der Kammer nach § 81a , § 93b oder § 93c BVerfGG im Einzelfall von besonderem Interesse ist, kann der Senat auf ...
§ 41 GOBVerfG
... unzulässig ist oder eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird (§ 81a , § 93b BVerfGG), Stellungnahmen der Äußerungsberechtigten (§ 82 in Verbindung ...


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