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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 10 - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)

Artikel 1 V. v. 08.12.2004 BGBl. I S. 3353; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 18.12.2004; FNA: 7832-1-28 Fleischbeschau
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§ 10 Anerkennung von Lagern und Registrierung von Schiffsausrüstern



(1) Zolllager, Freilager und Lager in Freizonen, in denen Lebensmittel, die nicht den Anforderungen an die Einfuhr entsprechen, gelagert werden sollen, werden auf Antrag von der zuständigen Behörde anerkannt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1.
Die Lager verfügen über kontrollierbare Zugänge und müssen gegen den Zutritt Unbefugter gesichert sein.

2.
Die Lager verfügen über getrennte Lager- oder Kühlräume, die es ermöglichen, die Lebensmittel im Sinne des § 7 Abs. 1 getrennt von anderen Lebensmitteln zu lagern. Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde die getrennte Lagerung innerhalb eines Raumes gestatten, wenn für Lebensmittel im Sinne des § 7 Abs. 1 eine abschließbare Abtrennung vorhanden ist.

3.
Die Lager verfügen über Räume, die dem Personal vorbehalten sind, das die amtlichen Kontrollen durchführt.

(2) Schiffsausrüster werden auf Antrag von der zuständigen Behörde registriert, wenn sie die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen und über ein geschlossenes Gebäude verfügen, dessen Zugänge jederzeit kontrollierbar und gegen den Zutritt Unbefugter gesichert sind.

(3) Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 zu überwachen.

(4) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt ein Verzeichnis der nach Absatz 1 anerkannten Lager und der nach Absatz 2 registrierten Schiffsausrüster.



 

Zitierungen von § 10 LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 LMEV Durchfuhr
... in ein Drittland zu verbringen oder 2. in ein nach § 10 Abs. 1 anerkanntes oder nach § 10 Abs. 2 registriertes Lager im Inland oder in ein von der ... oder 2. in ein nach § 10 Abs. 1 anerkanntes oder nach § 10 Abs. 2 registriertes Lager im Inland oder in ein von der zuständigen Behörde eines ...
§ 8 LMEV Lagerung zur Durchfuhr bestimmter Sendungen
... Der Betreiber eines Zolllagers, Freilagers oder Lagers in einer Freizone im Sinne des § 10 Abs. 1 hat die in § 7 Abs. 1 genannten Sendungen von Lebensmitteln mit der Bezugsnummer ihres ... zuständige Behörde hat die Einhaltungen der Vorschriften des Absatzes 1 und des § 10 Abs. 1 sowie die Herkunft und Bestimmung jeder eingelagerten Sendung anhand einer ... 1 genannten Sendungen aus Zolllagern, Freilagern oder Lagern in Freizonen im Sinne des § 10 Abs. 1 nur auslagern, sofern sie 1. nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 in ein ... Abs. 2 Nr. 1 in ein Drittland verbracht werden, oder 2. in ein nach § 10 Abs. 2 registriertes Lager im Inland oder in einen von der zuständigen Behörde eines ... Behörde zugeführt werden. Der Transport zwischen nach § 10 Abs. 1 anerkannten Lagern ist verboten. (4) Wer Sendungen aus Lagern im Sinne des ... 1 anerkannten Lagern ist verboten. (4) Wer Sendungen aus Lagern im Sinne des § 10 Abs. 1 auslagert, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die zuständige ... die nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen, in ein Lager im Sinne des § 10 Abs. 1 untersagen und die dort gelagerten Lebensmittel einer Warenuntersuchung nach Anlage 2 ...
§ 9 LMEV Schiffsausrüster
... hat seinen Betrieb zu diesem Zweck von der zuständigen Behörde nach § 10 Abs. 2 registrieren zu lassen. Wer einen Betrieb nach Satz 1 betreibt, hat die Bestimmungen des ... von Lebensmitteln nach § 7 Abs. 1 in ein von ihm geführtes Lager im Sinne des § 10 Abs. 2 oder in ein Lager im Sinne des § 10 Abs. 1 zu melden; 2. darf ... von ihm geführtes Lager im Sinne des § 10 Abs. 2 oder in ein Lager im Sinne des § 10 Abs. 1 zu melden; 2. darf die Sendungen nach § 7 Abs. 1 nur ohne ...
§ 10 LMEV Anerkennung von Lagern und Registrierung von Schiffsausrüstern
... Antrag von der zuständigen Behörde registriert, wenn sie die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen und über ein geschlossenes Gebäude verfügen, dessen ...