interne Verweise§ 10 ZollVG Zollamtliche Überwachung (vom 16.03.2017) ... der Zollverwaltung zur Durchführung der in § 1 genannten Aufgaben im grenznahen Raum ( § 14 Abs. 1 ) Personen und Beförderungsmittel anhalten. Die zum Anhalten aufgeforderte Person ...
§ 15 ZollVG Grundstücke und Bauten in Grenznähe, an Freizonengrenzen und auf Flugplätzen (vom 16.03.2017) ... 1 bis 4 nicht gewährt. Erleidet jemand durch eine Maßnahme auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 einen Schaden, so ist ihm ein angemessener Ausgleich zu gewähren. Für ... ein angemessener Ausgleich zu gewähren. Für Anordnungen des Hauptzollamts nach § 14 Abs. 2 und den Absätzen 1 bis 3 gelten die §§ 328 bis 335 der Abgabenordnung ...
§ 16 ZollVG Enteignung ... Für die Errichtung von Zollbauten im grenznahen Raum (§ 14 Abs. 1) ist die Enteignung zulässig. (2) Für Enteignungen nach Absatz 1 ...
§ 17 ZollVG Zollbehörden und Zollstellen, Grenzaufsichtsdienst (vom 16.03.2017) ... den deutschen Teil der Grenze des Zollgebiets der Union und überwacht den grenznahen Raum ( § 14 Abs. 1 ) sowie die anderen der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete (§ 14 Abs. 4). Zum ... den grenznahen Raum (§ 14 Abs. 1) sowie die anderen der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete ( § 14 Abs. 4 ). Zum Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung gehören alle Zollbediensteten - ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen GebieteV. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen GebieteV. v. 22.03.2007 BGBl. I S. 519
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442
§ 1 GrenzAV Ausdehnung des grenznahen Raums ... die Bereiche, in denen der grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbelange über das in § 14 Absatz 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird, aus der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 425
Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
V. v. 01.07.1993 BGBl. I S. 1132; aufgehoben durch § 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442
Eingangsformel GrenzAV ... Grund des § 14 Abs. 1 und 4 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) verordnet das ...
§ 1 GrenzAV Ausdehnung des grenznahen Raumes ... die Bereiche, in denen der grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbelange über das in § 14 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird aus Anlage ...
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