interne Verweise§ 11 SeemG Seefahrtbuch ... Schiff den Dienst als Besatzungsmitglied (§ 3) oder eine sonstige Tätigkeit (§ 7 ) ausüben will, muß ein Seefahrtbuch besitzen. (2) Das Seemannsamt stellt ...
§ 13 SeemG Musterrolle und Musterung ... und über die sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätigen Personen (§ 7 ) Auskunft geben muß (Musterrolle). (2) Die Musterrolle wird vom Seemannsamt vor ...
§ 14 SeemG Inhalt der Musterrolle ... Ort der Geburt der sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätigen Personen (§ 7 ). Die Jugendlichen sind besonders zu ...
§ 15 SeemG Verpflichtung zur Musterung ... Musterung zu veranlassen, wenn ein Besatzungsmitglied (§ 3) oder eine sonstige Person (§ 7 ) den Dienst an Bord antritt (Anmusterung) oder beendet (Abmusterung) oder wenn sich die ...
§ 19 SeemG Abmusterung ... dem Besatzungsmitglied die Art und Dauer des geleisteten Schiffsdienstes, den in § 7 genannten Personen die Dauer ihrer Tätigkeit an Bord im Seefahrtbuch zu bescheinigen. Die ...
§ 106 SeemG Stellung des Kapitäns ... aller Besatzungsmitglieder (§ 3) und der sonstigen an Bord tätigen Personen (§ 7 ). Ihm steht die oberste Anordnungsbefugnis zu. (2) Der Kapitän hat für die ...
Zitat in folgenden NormenArbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG)
G. v. 06.06.1994 BGBl. I S. 1170
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