interne Verweise§ 90 SeemG Vergütung für Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit ... hinaus mit Mehrarbeit beschäftigt, so ist ihm, abgesehen von den Fällen des § 88 , für jede Stunde eine Vergütung in Höhe von mindestens einem Zweihundertstel der ... ein Zweihundertstel der Grundheuer. (2) Mehrarbeit, die in den Fällen des § 88 Abs. 1 Nr. 3 geleistet wird, ist, falls es sich um gewerbsmäßige Bergung handelt, ...
§ 97 SeemG Mehrarbeit der Jugendlichen ... Jugendliche dürfen mit Mehrarbeit nur in den Fällen des § 88 beschäftigt werden. (2) (weggefallen) (3) Jugendliche dürfen mit ... herangezogen werden können. (4) Werden Jugendliche nach § 88 mit Mehrarbeit beschäftigt, so finden die Vorschriften der §§ 98 und 99 über ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSee-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)
V. v. 05.07.2002 BGBl. I S. 2571; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2795
§ 2 See-ArbZNV Arbeitszeitnachweise ... Arbeits- und Ruhezeiten, insbesondere Verlängerungen der Arbeitszeit nach den §§ 88 bis 89a des Seemannsgesetzes, sind im Arbeitszeitnachweis in der Spalte Bemerkungen zu ...
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