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BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012
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Inhalt FlsBergV
Bergverordnung für den Festlandsockel (Festlandsockel-Bergverordnung - FlsBergV)
V. v. 21.03.1989 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424; Geltung ab 01.07.1989
FNA: 750-15-8; 7 Wirtschaftsrecht 75 Bergbau, Kernenergie, Elektrizität, Gas, Wasserwirtschaft; Energieversorgung 750
Bergbau
Änderungen / Synopse
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7 Gesetze verweisen aus 7 Artikeln auf Festlandsockel-Bergverordnung
Eingangsformel
1. Abschnitt Anwendungsbereich
§ 1 Räumliche und sachliche Anwendung
2. Abschnitt Arbeitsschutz, Plattformen
§ 2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Beschäftigungseinschränkungen
§ 3 Betriebsaufsicht, Anweisungen
§ 4 Sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Dienst
§ 5 Vorkehrungen zur Ersten Hilfe
§ 6 Belehrung, sprachliche Verständigung
§ 7 Persönliche Schutzausrüstungen, Wetterschutzkleidung
§ 8 Arbeitsplätze und Arbeitsräume, technische Arbeitseinrichtungen
§ 9 Unterkünfte, sanitäre Einrichtungen
§ 10 Verwendung von Plattformen
§ 11 Sprech- und Sprechfunkverbindungen
§ 12 Alarm bei Gefahr
§ 13 Rettungsmittel
§ 14 Brand-, Explosions- und Gasschutz
§ 15 Umgang mit brennbaren und wassergefährdenden Stoffen
§ 16 Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
§ 17 Umgang mit Gefahrstoffen, radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen
§ 18 Taucherarbeiten, Arbeiten in Unterwasserdruckkammern
3. Abschnitt Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen
§ 19 Niederbringen von Bohrungen
§ 20 Überwachung des Bohrlochverlaufs, Bohrbericht
§ 21 Bohrungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas
§ 22 Hilfsbohrungen
§ 23 Verhütung und Bekämpfung von Ausbrüchen
§ 24 Rohrleitungen
§ 25 Zusätzliche sicherheitliche Überwachungsmaßnahmen
4. Abschnitt Besondere Maßnahmen zum Schutz des Meeres einschließlich des Meeresgrundes
§ 26 Grundsätzliche Anforderungen
§ 27 Abwasser, Abfall
§ 28 Bohrspülung, Bohrklein
§ 29 Entledigung und Bergung von Gegenständen
§ 30 Sonstige Vorsorge- und Schutzmaßnahmen
§ 31 Verfüllen nicht mehr genutzter Bohrungen
§ 32 Störfallpläne
§ 33 Überwachung der Schutzmaßnahmen
§ 34 Maßnahmen bei der Gewinnung von Lockersedimenten
5. Abschnitt Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, des Luftverkehrs und zum Schutz von Unterwasserkabeln
§ 35 Schiffahrtszeichen, Kennzeichnung für Luftfahrt
§ 36 Verbot der Beeinträchtigung von Schiffahrtszeichen
§ 37 Schiffe im Nahbereich, Sicherheitszonen
§ 38 Sicherung des Hubschrauberverkehrs
§ 39 Schutz von Unterwasserkabeln
6. Abschnitt Schlußvorschriften
§ 40 Prüfung von Betriebsanlagen und -einrichtungen
§ 41 Betriebsanweisungen
§ 42 Sicherheitliche Unterlagen
§ 43 Anzeige von besonderen Ereignissen und Unfällen
§ 44 Ausnahmebewilligungen
§ 45 Bekanntmachung der Verordnung
§ 46 Übertragung der Verantwortlichkeit
§ 47 Ordnungswidrigkeiten
§ 48
§ 49 Inkrafttreten
Schlußformel
URL: http://www.buzer.de/gesetz/4700/index.htm
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