Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
§ 405 AktG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2021) ... die er oder der von ihm Vertretene das Stimmrecht nach § 20 Abs. 7, § 21 Abs. 4, §§ 71b , 71d Satz 4, § 134 Abs. 1, §§ 135, 136, 142 Abs. 1 Satz 2, § 285 Abs. 1 nicht ...