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§ 325 - Aktiengesetz (AktG)

§ 325 (aufgehoben)






 

Zitierungen von § 325 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 325 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

SE-Ausführungsgesetz (SEAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2004 BGBl. I S. 3675; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
§ 49 SEAG Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
... Direktoren. (2) Für die Anwendung der Vorschriften der §§ 319 bis 327 des Aktiengesetzes treten an die Stelle des Vorstands der eingegliederten Gesellschaft die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 9 EHUG Änderung des Aktiengesetzes
... 5 wird aufgehoben. 11. In § 233 Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter „§ 325 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 325 Abs. 2" ersetzt. ... „§ 325 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 325 Abs. 2" ersetzt. 12. In § 256 Abs. 6 Satz 1 werden die Wörter ... 2" ersetzt. 12. In § 256 Abs. 6 Satz 1 werden die Wörter „§ 325 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 325 Abs. 2" ersetzt und ... „§ 325 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 325 Abs. 2" ersetzt und die Wörter „im Bundesanzeiger" gestrichen. 13. ...