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Vierter Abschnitt - Aktiengesetz (AktG)


Erstes Buch Aktiengesellschaft

Fünfter Teil Rechnungslegung. Gewinnverwendung

Vierter Abschnitt Bekanntmachung des Jahresabschlusses

§ 177 (aufgehoben)





§ 178 (aufgehoben)


§ 178 wird in 1 Vorschrift zitiert


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